Seit Juli 2011 verzichtet die Wohnungsbaugesellschaft Gewoba nunmehr auf aufenthaltsrechtliche Einschränkungen für Flüchtlinge. „Die Aufenthaltsdauer ist kein Kriterium mehr“, so Ralf Schumann. Dieser Änderung waren Gespräche mit Vertreterinnen der Flüchtlingsinitiativen und eine Demonstration im Mai 2011 voraus gegangen.
Die soziale Lage von Flüchtlingen in Bremen und anderswo ist prekär, insbesondere deren Unterbringung in Heimen und Lagern. Nachdem die Bremer Sozialdeputation im März 2011 entschieden hatte, dass die Mindestaufenthaltsdauer in sog. Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge in Bremen auf 12 Monate zu reduzieren sei, stellten sich den mehr als 200 potentiellen Mietern weitere Hindernisse in den Weg: Fast alle lokalen Wohnungsbaugesellschaften verlangen unnötigerweise einen längerfristigen Aufenthaltstitel von den Wohnungssuchenden. Als größter Anbieter hat die Gewoba nun eingelenkt.