Gemeinsame Presseerklärung der Landesflüchtlingsräte zur Kampagne von BMI, BAMF und CDU/CSU-Fraktion gegen die Flüchtlingsräte
Die Landesflüchtlingsräte weisen alle Versuche mit Nachdruck zurück, ihre Menschenrechtsarbeit zu kriminalisieren. Die Arbeit der Flüchtlingsräte ruht in allen Bundesländern auf einer breiten Unterstützung durch Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Arbeitsmarktakteure, Teilen der Politik und zahllosen Bürgerinitiativen. Die von BAMF-Präsident Sommer und den Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Middelberg und Frei öffentlich erhobenen Unterstellungen angeblich rechtswidriger Aktivitäten und den Versuch ihrer Kriminalisierung per Gesetz weisen die Landesflüchtlingsräte entschieden zurück. Mit dieser Kampagne aus Unionskreisen werden einer Orbanisierung der Bundesrepublik Vorschub geleistet und bestehende Rückkehrrisiken in Afghanistan banalisiert.
Wir erinnern daran, dass Abschiebungstermine früher in der Regel von den Behörden selbst mitgeteilt wurden. Begründet wurde dies mit der Notwendigkeit, die Interessen der Betroffenen umfassend zu berücksichtigen und ihre Würde zu wahren. Erst mit dem 2015 in Kraft getretenen sog. „Asylkompromiss 1“ ist den zuständigen Behörden eine Ankündigung solcher Termine untersagt.
Nicht die Flüchtlingsräte, die ebenso wie die Seenotrettungsorganisationen 2015 gefeatured und gefeiert wurden, sondern die Politik der Bundesregierung und ihrer Verwaltungen hat sich geändert. Die Politik hat sich entschieden, nicht mehr Solidarität und Mitgefühl, sondern Feindseligkeit und Kriminalisierung gegenüber Geflüchteten und ihren Unterstützer*innen zur Richtschnur ihres Handelns zu erheben. Diese Politik – und nicht das Engagement der Landesflüchtlingsräte – gefährdet den Rechtsstaat.1
Unter Führung von Bundesinnenminister Horst Seehofer schreitet die Orbanisierung der deutschen Politik voran.
Dazu passt, dass seit 2015 die Asylschutzquoten restriktiv nach unten korrigiert wurden. Lag diese für afghanische Flüchtlinge 2015 noch bei bereinigt 80%, so ist sie bis 2018 auf gerade einmal 50% abgesunken, obwohl der Krieg in Afghanistan 2018 (2) mehr Tote einforderte, als in Jemen oder Syrien. Asylanträge mit Verweis auf angeblich sichere Gebiete abzulehnen und Abschiebungen nach Afghanistan zu forcieren ist zynisch. Den UNHCR Eligibility Guidelines3 zufolge kommt Kabul beispielsweise generell als Schutzort für Betroffene nicht mehr in Betracht. Trotzdem will das BMI Abschiebungen nach Afghanistan ausweiten.
Vor diesem Hintergrund ist es kaum verwunderlich, dass ca. die Hälfte der negativen BAMF-Entscheidungen zu afghanischen Asylgesuchen von den Verwaltungsgerichten kassiert werden. „Anstatt gegen Flüchtlingsräte zu hetzen, sollte BAMF-Leiter Sommer dafür sorgen, dass seine Behörde wieder seriös arbeitet, Schutzsuchende zu ihrem Recht kommen und die Verwaltungsgerichte entlastet werden“, fordert Gundula Oerter vom Flüchtlingsrat Bremen.
Vor Abschiebungen zu warnen bedeutet, dass einige wenige Geflüchtete noch die Gelegenheit wahrnehmen können, ihre Rechte vor Behörden und Gerichten einzufordern. Das ist unabdingbar. Denn Familien auseinanderreißen, Schwangere und Kranke abschieben, Menschen aus der Ausbildung zu reißen – das sind keine Einzelfälle, das dokumentieren Landesflüchtlingsräte inzwischen als strukturelles, menschenrechtliches Problem.
(1): siehe https://www.lto.de/recht/justiz/j/rechtsstaat-sicherheit-gewaltmonopol-polizei-begriff-bedeutung
(2) https://www.huffingtonpost.de/entry/afghanistan-kein-krieg-ist-todlicher-warum-deutschland-trotzdem-ab-schiebt_de_5c1269b3e4b0449012f75bb1
Hier die gesamte Pressemitteilung zum download: PM_LFR