Der am 21.12. erlassene ‚Winterabschiebestopp in die Balkan Staaten‘ ist ein humanitäres Zeichen.
Bleiberecht für Roma lässt noch auf sich warten. Der Flüchtlingsrat mahnt das BAMF an, Asylanträge unvoreingenommen zu prüfen!
Da „Rückführungen von ausreisepflichtigen Staatsangehörigen aus den Balkanstaaten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien) im Winter zu besonderen humanitären Härten führen“, so die Bremer Innenbehörde, seien diese für schutzbedürftige Personen bzw. Personengruppen durch eine „Ermessensduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG bis zum 31.03.2013 auszusetzen.“
Der entsprechende Erlass befindet sich hier: e12-12-02 Winterregelung Balkan.
Ein Bleiberecht für Roma wird von uns unverändert eingefordert:
Zahlreiche internationale Berichte dokumentieren, dass Roma und Angehörige anderer Minderheiten in Serbien und Mazedonien umfassender rassistischer Diskriminierung ausgesetzt sind.
In scharfem Kontrast dazu steht die Praxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das asylsuchende Roma aus diesen Staaten hastigen Schnellverfahren unterzieht und ihre Anträge rigoros als unbegründet ablehnt, um sie danach zur „freiwilligen Ausreise“ aufzufordern.
Mit der Situation der Betroffenen in den Herkunftsstaaten hat diese Entscheidungspraxis wenig zu tun. Dazu Pro Asyl:„Wenn Asylsuchende Schnellverfahren unterzogen werden, weil ihnen von vornherein pauschal Asylmissbrauch unterstellt wird, zeigt dies bereits, dass eine unvoreingenommene Prüfung nicht stattfindet.“
Problematisch ist dabei auch, dass nicht sicher gestellt werden kann, dass keine im Kosovo geborenen Roma mit serbischer Staatsangehörigkeit darunter sind.
Der Flüchtlingsrat Bremen fordert deshalb konkret:
* Asylgesuche auch in Bremen unvoreingenommen und sorgfältig zu prüfen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, im Kosovo geborenen Roma mit serbischer Staatsangehörigkeit einen humanitären Aufenthalt nach § 25.5 zu erteilen.
* Ein Bleiberecht für langjährig geduldete Roma in Bremen endlich umzusetzen!
Hintergrund:
Roma werden in Serbien und Mazedonien häufig so stark diskriminiert, dass ihnen grundlegende Rechte verweigert werden. Viele Roma werden im Gesundheitssystem mit Diskriminierung konfrontiert, was ihren Zugang zu medizinischen Dienstleistungen beeinträchtigt. Ihre Kinder werden häufig in Sonderschulen oder Sonderschulklassen gesteckt, nur weil sie Roma sind. Die Erwachsenen haben meist keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. In Serbien leben etwa 30 Prozent der geschätzten 450 000 Roma ohne Zugang zu sauberem Trinkwasser.
Für „RückkehrerInnen“ aus Deutschland, Familien die abgeschoben wurden oder „freiwillig“ rückkehren mussten, ist die Lebenssituation besonders schwierig, wie ExpertInnen von der GGUA (Münster) berichten. „ Bei einer Rückkehr droht abgelehnten Asylsuchenden der Pass entzogen oder mit einem Vermerk gekennzeichnet zu werden, was zur Folge hat, dass keine Sozialleistungen beantragt werden können und der Zugang zu medizinischer Versorgung unmöglich gemacht wird. In Mazedonien existiert bereits ein Gesetz, das die Asylantragstellung in einem anderen Land unter Strafe stellt. Die Einführung eines ähnlichen Gesetzes ist in Serbien geplant.“ (www.ggua.de)