Jede*r, hat das gleiche Recht auf Bildung. Sagt zumindest die Bremer Landesverfassung in Art 27. In Absatz 2 dieses Artikels heißt es: „Dieses Recht wird durch öffentliche Einrichtungen gesichert.“
Leider sieht die Realität für Geflüchtete und migrierte junge Menschen in Bremen aber anders aus. Sie werden wiederholt und fortdauernd vom Zugang zu Bildung ausgegrenzt.