Angesichts des Weltflüchtlingstages werden wir alljährlich gefragt, wie wir die Situation von Geflüchteten in Bremen und Deutschland in den vergangenen Jahren einschätzen.
Die Bundesgesetzgebung stigmatisiert Geflüchtete gegen jeden Hinweis und ohne jeden Beleg als unglaubwürdig, als Belastung und Bedrohung. Auf der Grundlage dieser rassistischen Stigmatisierung werden Grundrechte der Betroffenen in zunehmendem Tempo eingeschränkt und ausgehöhlt.
Beispiele dafür sind neben vielen anderen die verfassungswidrig niedrigen und eingeschränkten Leistungen im AsylblG, die verfassungswidrige Auswertung privater Handydaten von Geflüchteten und die anlasslose Regel-Widerrufsprüfung von Asylanerkennungen.
Im so genannten BAMF-Skandal in Bremen wurde vor zwei Jahren sogar versucht, die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus an Verfolgte zu kriminalisieren. Die meisten Medien haben dies ohne jeden Beleg weitererzählt.
Die Coronakrise hat ans Tageslicht gebracht, dass die Diskriminierung von Geflüchteten auch den Verantwortlichen in Bremen zu einer unhinterfragten Selbstverständlichkeit geworden ist. Die eigenen Maßnahmen zum Schutz vor Corona wurden vom Senat wochenlang auf die Bewohner*innen der LAST einfach nicht angewendet. Dies hat dazu geführt hat, dass im April mehr als ein Drittel aller Neuinfektionen Geflüchtete betraf.
Während der Bundesinnenminister von „Migration als Mutter aller Probleme“ spricht und die Senatorin für Soziales die Infektion von über 200 Bewohner*innen der LASt als „unvermeidlich“ und „interessant für Virologen“ verharmlost, wird gleichzeitig das Vorhandensein rassistischer Strukturen und Diskriminierung bestritten.
Uns bleibt nur, solidarisch mit den Betroffenen von Rassismus, die ebenso selbstverständliche wie unerfüllte Forderung nach gleichen Rechten und Diskriminierungsfreiheit zu wiederholen.