Was ist daran suspekt, dass politisch Verfolgte
auch tatsächlich anerkannt werden?

Der Flüchtlingsrat Bremen kritsiert die aktuelle Berichterstattung über Ermittlungen gegen Rechtsanwält*innen und Mitarbeitende des Bundesamtes in Bremen. Denn mehrheitlich wurde dabei die vermeintlich hohe Schutz- und Anerkennungsquote für Geflüchtete, in diesem Fall von Jesid*innen aus dem Irak und Syrien, beim Bremer BAMF in Frage gestellt. Ausführliche Informationen über die Lage der Menschen und auch über die bundesweit sehr unterschiedliche Vorgehensweise des BAMF fehlten zumeist. Eine pauschale Skepsis an der Rechtmäßigkeit der Anerkennung der Verfolgung, kriminalisiert die Betrofenen und macht sie ein zweites Mal zu Opfern.

Im Vordergrund der Berichterstatung der letzten Tage stand vor allem die Beschreibung der Durchführungder Handlungen, die zu diesem Ermitlungsverfahren geführt haben. Das seit Jahren bekannte, skandalös unsachgerechte Verfahren des BAMF selbst bleibt in der Berichterstatung genauso ungenannt wie eine ausführliche Darstellung der Situaton, z.B. der Gefüchteten aus Syrien, die nun erneut vor der Prüfung ihrer bereits anerkannten Asylgründe stehen. Ein tatsächlicher Skandal sind die unterschiedlichen Anerkennungsquoten in den Bundesländern, denn esgibt keinen Zweifel daran, dass Jesid*innen im Irak und Syrien verfolgt werden und damit internatonal schutzberechtgt sind. Während und nach dem Genozid an Jesid*innen 2014 in Shengal/Irak hat sich die Bundesregierung gerne als deren „Schutzmacht“ geriert – manche Politker*innen haben das Schicksal derJesid*innen sogar als Vorwand benutzt, um für Kriegseinsätze der Bundeswehr zu werben.„Skandalös ist, dass Schutzsuchende einmal mehr von der Willkür von Behörden und deren Mitarbeitendenabhängig gemacht werden“, so Marc Millies vom Flüchtlingsrat Bremen. „Das Asylverfahren ist in den letzten Jahren so sehr systematsch von seinem eigentlichen Zweck, nämlich Menschen vor Verfolgung zu schützen, enternt worden.“Die brutalen Änderungen am Asylgesetz der letzten Jahre und die Verwaltungspraxis des BAMF haben dasGrundrecht auf Asyl mitlerweile weitgehend unbrauchbar gemacht:Sei es durch eine absurd anmutendeEinschränkung des Verfolgungsbegrifs; sei es durch jahrelange Verschleppung von Verfahren, wenn eineAnerkennung ‚droht‘; sei es durch Unzuständigkeitsregelungen, die die Gefüchteten in Länder treibt, indenen sie nicht geschützt werden; sei es durch den Generalverdacht gegenüber allen Gefüchteten, „gefährlich“ zu sein; sei es durch efektve Beschränkung der Rechtsmitel; sei es durch die unzutrefende, aber durch das Verfahren sehr schwer zu widerlegende Behauptung, bestmmte Staaten seien grundsätzlich sicher. So beschränkt sich das Asylverfahren mehr und mehr auf die Ausführung von Regelwerken, deren Ziel esist, systematsch Ablehnungen trotz vorliegender Gefährdung und Verfolgung zu produzieren – anstat Menschen davor zu schützen. Die Fortührung dessen fnden wir in den Vorschlägen desBundesinnenministers zur Errichtung sogenannter AnKER-Zentren

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