Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, welches am 24.10.2015 in Kraft getreten ist, regelt unter anderem die Frage der Beschäftigungserlaubnis und damit die Erlaubnis zur betrieblichen Berufsausbildung neu, gleichzeitig wird die Verpflichtung zum Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen verlängert. Beides hat Einfluss auf die Bildungsmöglichkeiten junger Flüchtlinge.
Eine Auswertung des Bundesverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (b umf): hier