Trotz überbelegter Übergangswohnheime und Brebau-Skandal: Das Bremer Bauressort blockiert den Umzug von Geflüchteten in Sozialwohnungen

Wohnungsnot und die diskriminierende Praxis der Brebau sind nicht die einzigen Hindernisse für Geflüchtete, in Bremen eine Wohnung beziehen zu können. Während das Bremer Sozialressort wegen der überbelegten Übergangswohnheime nach Möglichkeiten für den Bezug von Wohnungen sucht, stellt sich das Bauressort seit Jahren dagegen quer.

Um eine mit öffentlichen Mitteln gebaute Sozialwohnung beziehen zu dürfen, wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt, der die Bedürftigkeit bestätigt. Den vergibt in Bremen das Bauressort. Geflüchtete, die kein oder ein geringes Einkommen haben, sollten diesen „B-Schein“ eigentlich problemlos bekommen können. Das Bauressort aber interpretiert das Wohnungsbauförderungsgesetz falsch und gibt seit Jahren die unsachgemäße Auskunft, Voraussetzung sei „Deutsche Staatsangehörigkeit oder Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr“.

Fakt ist aber: Das Gesetz verlangt lediglich einen absehbar „nicht nur vorübergehenden Aufenthalt“ der Wohnungssuchenden in Deutschland. Wer im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, erfüllt diese Voraussetzung immer, weil das Migrationsamt sonst gar keine Aufenthaltserlaubnis erteilt.

Die Baubehörde führt mit ihrer falschen Auskunft in die Irre und baut unnötige Hürden für Geflüchtete auf,“ so Holger Dieckmann vom Flüchtlingsrat Bremen.

Für die Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen mit kurzer Geltungsdauer gilt zudem, dass sie verlängert werden, wenn sich nichts verändert hat. Das Bauressort unterstellt also allen Wohnungsuchenden mit befristetem Aufenthaltsrecht pauschal, was tatsächlich die absolute Ausnahme ist: Den Wegfall aller rechtlichen Bleibegründe.

Und auch Geflüchtete im Asylverfahren oder nach Ablehnung eines Asylgesuchs bleiben in den allermeisten Fällen nicht nur vorübergehend in Bremen. Afghanische und syrische Staatsangehörige zum Beispiel bleiben zwar fast immer dauerhaft, müssen aber oft mehrere Jahre auf Anerkennung und Aufenthaltserlaubnis warten. Das weiß auch das Bauressort und macht nach eigener Auskunft seit Ende 2019 behördenintern „Ausnahmen“ von der öffentlich verkündeten, restriktiven Regel.

Auch das interne Regelwerk der Baubehörde ist nicht mit dem Wohnungsbauförderungsgesetz konform, sondern übermäßig restriktiv. Wenn eine Regelung diskriminierend ist, muss sie abgeschafft und nicht ‚ausnahmsweise‘ umgangen werden,“ kommentiert Dieckmann dies für den Flüchtlingsrat.

Zudem werden unnötige zusätzliche Bescheinigungen verlangt, die den Betroffenen weitere bürokratische Hürden auferlegen. Komplett unklar bleibt, wie viele solcher „Ausnahmen“ die Behörde macht: Sie weiß es selbst nicht – eine Erfassung gibt es nicht.

Insgesamt ist das Vorgehen der Baubehörde intransparent, willkürlich, unnötig restriktiv und damit diskriminierend“, so Dieckmann. „Was die Baubehörde tut, steht in direktem Gegensatz zu Bremens erklärtem Ziel, Geflüchtete vorrangig in Wohnungen unterzubringen.

Der Flüchtlingsrat bemängelt das Vorgehen seit Anfang 2019 gegenüber der Baubehörde und hat bereits konkrete Verbesserungsvorschläge gemacht. Die Baubehörde sagte zwar eine Überarbeitung zu – diese ist aber bis heute nicht umgesetzt.

Der Flüchtlingsrat fordert daher das eigentlich Selbstverständliche: Die umgehende Einsetzung einer transparenten Regelung, die es Bremer Geflüchteten ermöglicht, öffentlich geförderten Wohnraum zu beziehen.

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