Taschengeldentzug beendet – aber nur für die Zukunft

Die Jugendämter Bremen und Bremerhaven haben von 2015 bis Ende Dezember 2023 allen Jugendlichen in Maßnahmen der vorübergehenden Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII rechtswidrig zu wenig Taschengeld gezahlt.

Zum 1.1.2024 kommt das Sozialressort nun einer Forderung des Flüchtlingsrates nach und beendet diese Diskriminierung. Die Neuregelung ist zugleich das Eingeständnis, dass die bisherige Regelung nicht vertretbar war.

Der Taschengeldbetrag war vor allem deshalb zu niedrig, weil er vorsätzlich auf einer falschen Grundlage berechnet wurde, und weil er entgegen gesetzlicher Vorschriften acht Jahre lang kein einziges Mal erhöht wurde.Wir raten daher allen Betroffen dazu, Ihre Rechte auch rückwirkend per Widerspruch und Überprüfungsantrag vom Jugendamt einzufordern. Diese Möglichkeit haben alle (ehemaligen) Jugendlichen, die in den Jahren 2022 oder 2023 zeitweise in einer der folgenden Unterkünfte der vorübergehenden Inobhutnahme gelebt haben, auch wenn sie inzwischen in einer anderen Einrichtung der Jugendhilfe wohnen oder volljährig geworden sind:

  • EAE Steinsetzer Straße 12 („Bundes“; Träger: Verein für Innere Mission)
  • Turnhalle Airportlab Flughafendamm (Träger: Johanniter)
  • MEA Huchting (Träger: Wolkenkratzer)
  • EAE BAMF-Flügel (Träger: Bremer Erziehungshilfen)
  • Lidice Haus (Träger: AfJ) (bis Feb 2022)

Der Unterschied zwischen ausgezahltem Taschengeld und dem Anspruch beträgt ca. 50-60 € pro Monat des Aufenthaltes in einer der o.g. Einrichtungen.

Überprüfungsanträge für Zeiträume die länger als ein Jahr zurück liegen sind nur noch bis zum 31.12.2023 sinnvoll.

Für Betroffene und ihre Unterstützer:innen bieten wir Informationen und einen Musterwiderspruch. Auch die Vertretung durch eine:n Rechtsanwält:in ist sinnvoll und möglich.

Wir hoffen, dass wir durch Verbreitung dieser Information dazu beitragen können, dass die betroffenen Jugendlichen nachgezahlt bekommen, was ihnen widerrechtlich vom Jugendamt vorenthalten wurde.

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