Strafanzeige wegen des Verdachts mehrerer Verstöße gegen die Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Corona-Virus

An die
Staatsanwaltschaft
Bremen Postfach 101360
28013 Bremen

Strafanzeige wegen des Verdachts mehrerer Verstöße gegen die Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Corona-Virus vom 23.03.2020 beim Weiterbetrieb der Aufnahmeeinrichtung Bremen, Lindenstraße 110 gegen unbekannte Mitarbeitende und Verantwortliche der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport sowie der AWO Soziale Dienste gGmbH.

Guten Tag,
uns ist bekannt geworden, dass in der o.g. Einrichtung Verhältnisse bestehen und bisher nicht beseitigt wurden, die es den Bewohner*innen unmöglich machen, die Vorgaben zur Einhaltung von Mindestabständen entsprechend Nr. 1 a, c, g und h der Verfügung einzuhalten.

Zu Ihrer Kenntnisnahme ist ein Schreiben an das Ordnungsamt angefügt, in dem die Umstände genauer beschrieben werden.

Verantwortlich für die Aufnahmestelle und deren Weiterbetrieb – trotz der augenscheinlichen Unvereinbarkeit mit den Zielen und den konkreten Vorschriften der Allgemeinverfügung – sind nach unserer Kenntnis die Betreiber*innen und die Senatorin für Soziales.

Insgesamt ergibt sich der Verdacht, dass hinsichtlich der Tatsache und der Art des Weiterbetriebs der Einrichtung strafbare Verstöße gegen die Allgemeinverfügung gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1; Abs. 3 IfSG vorliegen.

Mit freundlichem Gruß

N. Ghafouri, A. Wagner (Vorstand)

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