Stellungnahme des Flüchtlingsrat Bremen zum Verfahren 1 BvL 3/21 beim Bundesverfassungsgericht

Bei der Einordnung in die Regelbedarfsstufe 2 in § 2 Abs. 4 und § 3a. Asylbewerberleistungsgesetz handelt es sich um eine willkürliche Leistungskürzung auf ein verfassungswidrige niedriges Niveau.

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