Bremen enthält Flüchtlingen Bildungsangebote vor –
Ihr Recht auf Bildung scheint ausgesetzt
Eine Anfrage der Linksfraktion an den Bremer Senat hat diese Woche besorgniserregende Antworten geliefert: Von Januar bis Ende September 2015 sind 1.460 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) im Land Bremen in Obhut genommen worden, Mitte Oktober diesen Jahres waren aber gerade einmal 600 von ihnen in einem Sprachkurs untergebracht. Nach Schätzungen basierend auf der Senatsantwort haben nur etwa 60 % der Minderjährigen (in Familien) einen Vorkurs-Platz bekommen.
Bereits im vergangenen Schuljahr konnte Bremen keine ausreichende Anzahl von Schul- und Vorkursplätzen gewährleisten. Nach Angaben eines Sprechers der Bremer Senatorin für Kinder und Bildung Mitte August 2015 wurden im vergangenen Schuljahr (2014/ 2015) nur gut 500 Kinder von Flüchtlingen und rund 350 unbegleitete Minderjährige an Schulen in Bremen aufgenommen. Wie viele Flüchtlingskinder es im Schuljahr 2015/ 2016 sein werden, könne man noch nicht sagen, so die Behörde gegenüber radiobremen. Diese Antworten liegen nun vor und bestätigen den Trend der lückenhaften Beschulung.
„In den Zentralen Aufnahmestellen gibe es keine Beschulungsangebote für Kinder von Flüchtlingen“, heißt es in der Senatsantwort, an fünf Standorten werde nur eine sog. „Hausbeschulung“ organisiert. Grund dafür ist, Ummeldungen durch einen Umzug in anderen Stadtteil zu vermeiden.
Je länger die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen etwa in Zelten provisorisch untergebracht werden, umso ferner ist ein Schulplatz und die damit verbundenen Integrationschancen. Wir fordern eine Ausweitung der Schulpflicht auf 21 Jahre.
Diese Mangelversorgung beeinträchtigt insbesondere Jugendliche, die kurz vor der Volljährigkeit stehen. Bereits im Sommer haben wir dies scharf kritisiert. Heute gibt es keinen Grund davon abzusehen. Wir fordern eine Ausweitung der Schulpflicht auf 21 Jahre, um insbesondere unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen die Möglichkeit der schulischen Bildung und damit der Vorbereitung auf eine mögliche Ausbildung zu gewährleisten.
Halbherziges Bildungs-Notprogramm
Auch die GEW hat am 8. November in einem offenen Brief strukturelle Verbesserungen gefordert. „Bisher wurde von der Senatorin für Kinder und Bildung noch kein Konzept zur Bewältigung dieser Aufgabe vorgelegt.“ Es fehle vor allem an zusätzlichen pädagogischen Kräften. Auch der Wegfall von sozialpädagogischen Stellen an der Allgemeinen Berufsschule in den vergangenen Jahren erweise sich als Fehler mit dramatischen Folgen, so die GEW Bremen. Hinzu kommt, dass am 24. Oktober 2015 das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ in Kraft tritt. Vielen Jugendlichen aus sicheren Herkunftsländern wird damit die betriebliche Berufsausbildung verboten oder sie müssen gar ihre Arbeits- und Ausbildungsstellen verlassen. Begleitete Flüchtlingskinder, die lange oder dauerhaft in Erstaufnahmen leben müssen, stehen vor Hürden beim Schulbesuch. Dieses Des-Integrationsprogramm wird auch in Bremen Konsequenzen für viele Kinder und Jugendliche haben, die so an Teilhabe und Integration gehindert werden. Details zu den Bildungseinschränkungen hat u.a. der Bumf (Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) zusammengestellt. Wenn das Land Bremen seine Ausbildungsplatzangebote und aufenthaltsrechtlichen Verbesserungen der Vergangenheit aufrecht erhalten will, müssen Konzepte her und eine Ausweitung der Schulpflicht auf 21 Jahre.