Kundgebung und Übergabe der Petition an Bürgermeister Bovenschulte
Dienstag, 12.10.2021 | 16.00 Uhr | Domshof, Bremen
Am kommenden Dienstag übergeben Angehörige der afghanischen Community in Bremen Bürgermeister Bovenschulte öffentlich eine Petition, die von über 4.300 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet wurde. Worum geht es dabei?
In Bremen leben aktuell über 3.000 Afghan*innen. Die Mehrheit von ihnen bangt seit Monaten um das Leben ihrer Familienangehörigen und gefährdeten Freund*innen. Viele afghanische Bremer*innen sind selbst nicht im Besitz sicherer Aufenthaltstitel. Gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat fordert die afghanische Community in Bremen die Landesregierung daher auf, ein sinnvoll in die Praxis umsetzbares Landesaufnahmeprogramm vorzulegen.
Die Gewalt der Taliban ist weiterhin unendlich und die Auswirkungen davon auch hier in Bremen spürbar. Viele Familienangehörigen von hier lebenden Bremer Afghan*innen sind ganz konkret von der grausamen Lage in Afghanistan betroffen. Einige von ihnen konnten bereits das Land verlassen und sich in den umliegenden Ländern verstecken, viele weitere werden fliehen, um überleben zu können.
„Die Bremer Regierung hat die rechtliche Kompetenz, den Angehörigen von afghanischen Bremer*innen Schutz zu gewähren, in dem sie ein Landesaufnahmeprogramm nach § 23 Abs. 1 AufenthG vorlegt,“ so Nazanin Ghafouri vom Flüchtlingsrat Bremen. „Doch bis heute macht der Senat von dieser Möglichkeit unter fadenscheinigen Begründungen nicht Gebrauch und setzt damit tausende Leben weiterhin einer Gefahr aus. Fakt ist aber: Ein Landesaufnahmeprogramm zur solidarischen Aufnahme von Afghan*innen, die bereits in die Nachbarstaaten fliehen konnten, und die Erteilung sicherer Aufenthaltstitel für alle hier lebenden Afghan*innen ist rechtlich möglich und politisch nötig.“
Die Bremer afghanische Community fordert daher zusammen mit den Unterzeichnenden der Petition und dem Flüchtlingsrat die Bremer Landesregierung auf:
- Familiennachzug für Afghan*innen ermöglichen, die einen familiären Bezug zu Bremen haben – Kein verengter Familienbegriff, auch volljährige Familienangehörige müssen miteinbezogen werden!
- Besonders gefährdete Personen aufnehmen – Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten, Journalist*innen, Menschenrechtsaktivist*innen, LGBTIQ*-Personen und andere Gefährdete müssen die Möglichkeit zur Ausreise haben!
- Keine Zahlenbegrenzung bei der Aufnahme von Schutzsuchenden!
- Keine Verpflichtungserklärung – Menschen dürfen nicht aufgrund hoher finanzieller Hürden Verfolgung und Tod ausgesetzt bleiben!
- Abschiebestopp und Bleiberecht für hier lebende Afghan*innen!