Schutz vor Abschiebung in Balkanstaaten

Bremer Senat schützt Geflüchtete aus Balkanstaaten mit einem ‚Winter-Erlass‘ bis einschl. 31.03.2014.
Mit der Begründung: „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Rückführungen von ausreisepflichtigen Staatsangehörigen aus den Balkanstaaten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien) im Winter zu besonderen humanitären Härten führen“. Der Erlass ist hier einzusehen:

https://www.inneres.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen52.c.2422.de

Indirekt wird damit aber auch berechtigterweise die pauschale Feststellung viele Balkanstaaten, darunter Serbien, seien als „sichere Herkunftsländer“ zu bezeichnen, wie es die Bundesregierung beabsichtigt, in Zweifel gezogen.

Fest steht, dass die „besonderen Härten“ insbesondere für Minderheitenangehörige (u.a. Roma) aus den menschenunwürdigen Lebensbedingungen (fehlender Wohnraum, Hygiene) resultieren, die auf gesellschaftlicher und staatlicher Ausgrenzung basieren. Dies belegen zahreiche Untersuchungen und Dossiers von ExpetInnen und Menschenrechtsorganisationen.

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