Abschiebungsschutz für Elvira Gashi – BAMF sieht „unmittelbare Gefahr für Leib und Leben“
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat der Roma Elvira Gashi einen Abschiebungsschutz zugesprochen. Ihr Fall hatte Schlagzeilen gemacht: Elvira wurde zusammen mit zwei minderjährigen Kindern nach 20-jährigem Aufenthalt im Bundesgebiet am 04. Juni 2009 abgeschoben. Wie in vergleichbaren Fällen auch stellte sich das niedersächsische Innenministerium hinter diese Abschiebung und mochte weder in der Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland noch in der Form der Durchführung und den Umständen der Abschiebung ein Problem sehen.
Landrat Jörg Röhmann hatte ein Einsehen: Mit Unterstützung des Kreistages, der sich einmütig hinter die Forderung nach einer Rückkehr von Elvira stellte, gelang es, für Elvira und ihre Kinder neue Pässe zu besorgen. Der Landkreis erteilte der Familie eine „Betretenserlaubnis“ als Grundlage für die Erteilung eines offiziellen Visums, und am 28. März traf Elvira mit ihren Kindern – nach einer Odyssee durch Roma-Flüchtlingslager im Kosovo – wieder in Deutschland ein.
Die jetzt getroffene Entscheidung des BAMF verdeutlicht, dass Elvira nie in das Kosovo hätte abgeschoben werden dürfen. Weitere Informationen zum Hintergrund: https://www.nds-fluerat.org/4112/pressemitteilungen/elvira-gashi-ist-wieder-zurueck-in-ihrer-heimat/