Arbeiterwohlfahrt, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband und PRO ASYL kritisieren
drohende Ausweitung der Abschiebungshaft und Aushöhlung der geplanten Bleiberechtsregelung
Der aktuelle Gesetzentwurf für eine Reform des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, der morgen im Bundestag beraten wird, stößt auf erhebliche Bedenken. PRO ASYL, die Arbeiterwohlfahrt, die Diakonie Deutschland und der Paritätische Wohlfahrtsverband fordern grundlegende Nachbesserungen im nun beginnenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren.
Auf scharfe Kritik der Verbände stoßen insbesondere die geplanten Regelungen zur Ausweitung der Inhaftierung Asylsuchender und des Einreise- und Aufenthaltsverbots, das die geplante Bleiberechtsregelung konterkariert. Zudem seien wesentliche Forderungen bisher unberücksichtigt, etwa die notwendige Öffnung der Integrationskurse für Asylsuchende und die dringend erforderliche Streichung der Spracherfordernisse beim Ehegattennachzug.
Drohende Ausweitung von Inhaftierungen
Die Organisationen befürchten, dass die Neuregelung zu einer erheblichen Ausweitung der Inhaftierung Asylsuchender führt. Zudem ist das neu geschaffene Instrument des Ausreisegewahrsams, das ermöglicht, Abzuschiebende bis zu vier Tage zu inhaftieren, inakzeptabel.
Der Gesetzentwurf schafft die rechtliche Möglichkeit, Asylsuchende allein aus dem Grund zu inhaftieren, weil sie aus einem anderen EU-Staat eingereist sind. Künftig soll die Dublin-Haft möglich sein, „wenn der Ausländer einen Mitgliedstaat vor Abschluss eines dort laufenden Verfahrens zur Zuständigkeitsprüfung oder zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz verlassen hat…“. Dies würde dazu führen, dass die Mehrheit der Asylsuchenden, die unter die Dublin-Verordnung fallen, in Haft genommen werden können. Dies ist nicht akzeptabel. Flucht ist kein Verbrechen!
Bleiberechtsregelung droht konterkariert zu werden –mehr