Kundgebung vor der Sozialbehörde | 30.03.2022 | 15:00 bis 15:30 | Bahnhofsplatz 29
Seit 2019 zahlen die Sozialämter allen alleinstehenden und alleinerziehenden Bewohner*innen von Übergangswohnheimen 10 % zu wenig Leistungen nach dem AsylbLG. Die Begründung für die Kürzungen ist diskriminierend, respektlos und falsch.
Das Sozialressort weiß, dass es damit die Verfassung bricht – Leistungen unterhalb des Existenzminimums verletzen die Menschenwürde. Das Sozialressort weiß auch, dass es Handlungsspielraum hat, um die Kürzungen coronabedingt auszusetzen. Es nutzt diese Möglichkeiten aber bisher nicht, sondern kürzt unnachgiebig und ausnahmslos.
Betroffenen von diesen verfassungswidrigen Kürzungen sind auch die vor dem Krieg geflohenen Menschen aus der Ukraine.
Dagegen rufen wir zum Protest vor der Sozialbehörde auf am 30.03.2022 von 15:00 bis 15:30, Bahnhofsplatz 29.
Unsere Forderung an die Senatorin für Soziales:
- Aussetzung der Kürzung für alle Betroffenen und für die gesamte Dauer der Pandemie, auch rückwirkend!
- Zurück zum Existenzminimum!
Widerspruch einlegen! Object-In !
Bereits über 100 Menschen haben mit Unterstützung des Flüchtlingsrates Widerspruch gegen die Einstufung in die falsche Regelbedarfsstufe erhoben. Im Rahmen der Kundgebung wird einer dieser Widersprüche stellvertretend an die Senatorin für Soziales übergeben.
Nach der Kundgebung informieren wir alle interessierten Betroffenen und solidarischen Unterstützer*innen über rechtliche Möglichkeiten sich zu wehren.
Wer einen Leistungsbescheid mitbringt, kann direkt im Anschluss Unterstützung beim Widerspruch erhalten:
Object-In ab 16:00 DGB-Haus, Bahnhofsplatz 22-28