Nach Angaben der Bremer Innenbehörde könnten derzeit fast 50% der Menschen mit dem Status Duldung einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen erlangen, sofern Sie ihre Passpapiere vorlegen können.
Da dies aber aus zahlreichen Gründen unmöglich oder aber unzumutbar ist, etwa wenn eine mehrköpfige Familie ins Ausland reisen müsste um Ihre in Deutschland geborenen Kinder im Herkunftsland der Eltern registrieren lassen, bleibt Ihnen der Aufenthalt verwehrt.
Nach intensiven Gesprächen mit der Innenbehörde ist Ende Juni 2012 nun u.g. Erlass ergangen, der die Ausstellung von Ausweisersatzpapieren ermöglicht und darauf folgend in bestimmten Fällen eben auch ein humanitärer Aufenthalt nach §25.5. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Beendigung der Kettenduldungen!
„Von der Erfüllung der Passpflicht soll in Verfahren zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen gem. § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG abgesehenwerden, wenn der Ausländer einen Pass in zumutbarer Weise nicht erlangen kann. In diesen Fällen ist die Aufenthaltserlaubnis als Ausweisersatz auszustellen. […]“ Details finden sich im zugehörigen Erlass .
Interessant scheint dabei besonders,
„Die Erfüllung der Passpflicht im Verfahren zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist regelmäßig in folgenden Fällen unzumutbar: […] u.a. wenn bei Minderjährigen der Integrationsprozess erschwert würde, […] wenn der Abschluss einer für die Passausstellung notwendigen Registrierung im Herkunftsland abgewartet werden müsste.“