Das Bremer Bauressort hatte das Wohnraumförderungsgesetz bisher restriktiv ausgelegt und Menschen mit Duldung, im Asylverfahren und sogar mit manchen Aufenthaltserlaubnissen von Wohnberechtigungsscheinen ausgeschlossen.
Einen solchen „B-Schein“ benötigen Wohnungssuchende, wenn sie eine Wohnung beziehen wollen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Ein Vorschlag des Flüchtlingsrates zur Verbesserung dieser Verwaltungspraxis ist nun teilweise umgesetzt worden.