Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2022 einen Teil des Asylbewerberleistungsgesetzes als verfassungswidrig verworfen. Die Sozialämter im Land Bremen haben die Leistungshöhe dem Gerichtsbeschluss bisher noch nicht angepasst und verletzen mit diesem fortgesetzten Verfassungsbruch Grundrechte der Betroffenen. Die aktuelle Entscheidung bezieht sich Leistungsbezieher:innen, die bereits mehr als 18 Monate in Deutschland leben.
Verbesserung der Bremer Verwaltungspraxis bei Wohnberechtigungsscheinen
Das Bremer Bauressort hatte das Wohnraumförderungsgesetz bisher restriktiv ausgelegt und Menschen mit Duldung, im Asylverfahren und sogar mit manchen Aufenthaltserlaubnissen von Wohnberechtigungsscheinen ausgeschlossen.
Einen solchen „B-Schein“ benötigen Wohnungssuchende, wenn sie eine Wohnung beziehen wollen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Ein Vorschlag des Flüchtlingsrates zur Verbesserung dieser Verwaltungspraxis ist nun teilweise umgesetzt worden.
Bundesverfassungsgericht: Das Asylbeweberleistungsgesetz ist teilweise verfassungswidrig
Zurück zum Existenzminimum!
Das Amt für Soziale Dienste hat jahrelang bewusst die Grundrechte von Geflüchteten verletzt.
Die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz ist auch für Bremen von großer Bedeutung. Das Bremer Sozialressort hat über mehrere Jahre unrechtmäßig zu wenig Geld an Alleinstehende und Alleinerziehende auszahlen lassen, obwohl es um die Verfassungswidrigkeit wusste und andere Optionen hatte.
Das Bundesverfassungsgericht hat damit -erneut- einen Teil des Asylbewerberleistungsgesetzes als verfassungswidrig verworfen.
Stellungnahme des Flüchtlingsrat Bremen zum Verfahren 1 BvL 3/21 beim Bundesverfassungsgericht
Bei der Einordnung in die Regelbedarfsstufe 2 in § 2 Abs. 4 und § 3a. Asylbewerberleistungsgesetz handelt es sich um eine willkürliche Leistungskürzung auf ein verfassungswidrige niedriges Niveau.
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan: Bremens afghanische Familien werden weiterhin im Stich gelassen
Das gestern durch das BMI vorgelegte Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan übertrifft in seiner Unzulänglichkeit noch die schlimmsten Erwartungen: Es kommt zu spät, es ist auf die absurd geringe Zahl von 1000 Menschen pro Monat beschränkt, die Aufnahmebedingungen sind bürokratisch, intransparent und restriktiv. Für Bremer Afghan*innen bedeutet es, dass ihre Angehörigen weiterhin dem Terror der Taliban ausgesetzt bleiben .
Besonders problematisch ist es, dass sich das Bundesaufnahmeprogramm ausschließlich auf Menschen bezieht, die sich noch in Afghanistan aufhalten. Schutzsuchende, die sich bereits in umliegende Staaten wie u.a. Pakistan, Iran und Indien geflüchtet haben, werden damit ausgeschlossen.
Keine Abschiebungen nach Iran – auch nicht auf Umwegen!
Der Flüchtlingsrat Bremen fordert den Senator für Inneres dazu auf, einen Abschiebestopp für in Bremen lebende Iraner*innen zu erlassen. Dieser muss auch für die sog. Dublin-Verfahren gelten. Bremer Iraner*innen müssen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Die aktuelle brutale Unterdrückung der Proteste im Iran durch das Regime verdeutlicht, was schon seit langem klar ist: Abschiebungen in den Iran sind lebensgefährlich und menschenrechtlich nicht vertretbar. Bremen muss deshalb einen Abschiebestopp verhängen, wie es andere Bundesländer bereits getan haben.