Seit dem 01.07.2011 ist das „Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlichen Vorschriften“ und damit das neue Bleiberecht für Jugendliche (§25a AufenthG) in Kraft.
In Bremen wurde zeitnah ein entsprechender Erlass veröffentlicht, der auf Initiative der Partei Die Linke im Oktober 2011 dahin gehend geändert wurde, dass der Passus einer erheblichen Straffälligkeit von Familienmitgliedern als Ausschlussgrund nicht mehr auftaucht. Der aktuelle Erlass liegt hier: e11-10-01-§ 25 AufenthG
Anträge auf §25.5. für „gut integrierte Jugendliche“, die vor dem 01.07.2011 gestellt wurden, werden noch nach dem alten Erlass geprüft.