Verbesserung der Bremer Verwaltungspraxis bei Wohnberechtigungsscheinen

Das Bremer Bauressort hatte das Wohnraumförderungsgesetz bisher restriktiv ausgelegt und Menschen mit Duldung, im Asylverfahren und sogar mit manchen Aufenthaltserlaubnissen von Wohnberechtigungsscheinen ausgeschlossen.

Einen solchen „B-Schein“ benötigen Wohnungssuchende, wenn sie eine Wohnung beziehen wollen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Ein Vorschlag des Flüchtlingsrates zur Verbesserung dieser Verwaltungspraxis ist nun teilweise umgesetzt worden.

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Bundesverfassungsgericht: Das Asylbeweberleistungsgesetz ist teilweise verfassungswidrig

Zurück zum Existenzminimum!
Das Amt für Soziale Dienste hat jahrelang bewusst die Grundrechte von Geflüchteten verletzt.

Die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz ist auch für Bremen von großer Bedeutung. Das Bremer Sozialressort hat über mehrere Jahre unrechtmäßig zu wenig Geld an Alleinstehende und Alleinerziehende auszahlen lassen, obwohl es um die Verfassungswidrigkeit wusste und andere Optionen hatte.
Das Bundesverfassungsgericht hat damit -erneut- einen Teil des Asylbewerberleistungsgesetzes als verfassungswidrig verworfen.

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Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan: Bremens afghanische Familien werden weiterhin im Stich gelassen

Das gestern durch das BMI vorgelegte Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan übertrifft in seiner Unzulänglichkeit noch die schlimmsten Erwartungen: Es kommt zu spät, es ist auf die absurd geringe Zahl von 1000 Menschen pro Monat beschränkt, die Aufnahmebedingungen sind bürokratisch, intransparent und restriktiv. Für Bremer Afghan*innen bedeutet es, dass ihre Angehörigen weiterhin dem Terror der Taliban ausgesetzt bleiben .

Besonders problematisch ist es, dass sich das Bundesaufnahmeprogramm ausschließlich auf Menschen bezieht, die sich noch in Afghanistan aufhalten. Schutzsuchende, die sich bereits in umliegende Staaten wie u.a. Pakistan, Iran und Indien geflüchtet haben, werden damit ausgeschlossen.

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Keine Abschiebungen nach Iran – auch nicht auf Umwegen!

Der Flüchtlingsrat Bremen fordert den Senator für Inneres dazu auf, einen Abschiebestopp für in Bremen lebende Iraner*innen zu erlassen. Dieser muss auch für die sog. Dublin-Verfahren gelten. Bremer Iraner*innen müssen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Die aktuelle brutale Unterdrückung der Proteste im Iran durch das Regime verdeutlicht, was schon seit langem klar ist: Abschiebungen in den Iran sind lebensgefährlich und menschenrechtlich nicht vertretbar. Bremen muss deshalb einen Abschiebestopp verhängen, wie es andere Bundesländer bereits getan haben.

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Positionspapier Pflichtbeiordnung von Anwält:innen in der Abschiebungshaft

Einführung der Pflichtbeiordnung von Anwält:innen in der Abschiebungshaft

Zusammenfassung
In der Abschiebungshaft wird einer Person die Freiheit entzogen, ohne dass sie eine Straftat begangen hat. Die Haft sichert lediglich die Abschiebung, also den Vollzug eines Verwaltungsaktes. Mit diesem Freiheitsentzug wird massiv in die Grundrechte der betroffenen Person eingegriffen; in unserem Rechtsstaat werden deshalb an einen Haftbeschluss hohe formale und inhaltliche Anforderungen gestellt. Diesen Anforderungen wird die Praxis in der Abschiebungshaft häufig nicht gerecht; valide Schätzungen gehen von rund 50 % fehlerhaften Inhaftierungen aus. Weiter lesen

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