Kundgebung in Gedenken an Celal Akan30 Jahre Diskriminierung – AsylbLG endlich abschaffen!
Kundgebung am Montag, 26. Juni 2023 | 17:00 Uhr | Vor dem Amt für Soziale Dienste, Breitenweg 29
Am 26. Juni 1995 – vor genau 28 Jahren – verstarb Celal Akan an inneren Blutungen als Folge einer schweren Erkrankung seiner Leber. Celal Akan war Kurde und im Jahr 1994 aus der Türkei nach Bremen geflüchtet. Er war verheiratet und mehrfacher Vater. In Bremen lebte er zunächst in der Zentralen Aufnahmestelle, dann in einer Unterkunft in Schwachhausen und schließlich in einer kleinen Kellerwohnung in der Waller Heerstraße. Er war zum Zeitpunkt seines Todes 36 Jahre alt.
Appel von über 50 Organisationen an die Bundesregierung
Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes bei der europäischen Asylrechtsreform!
Als Teil eines Bündnisses von mehr als 50 Organisationen fordert PRO ASYL die Bundesregierung zur Abkehr von ihren Plänen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems auf. Mit Blick auf das Treffen der EU-Innenminister*innen am 8. Juni 2023 appelliert das Bündnis an Innenministerin Nancy Faeser (SPD), ihrer humanitären Verantwortung gerecht zu werden und ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst zu nehmen. Es darf keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes geben. und Flüchtlingsräte sind entsetzt über die aggressive Debatte rund um den gestrigen CDU-Flüchtlingsgipfel, zu dem CDU-Chef Merz rund 700 Bürgermeister:innen und Landrät:innen eingeladen hatte. Thema war die Unterbringung geflüchteter Menschen in den Kommunen.
Racial Profiling ist verboten – auch dem Standesamt Bremen
Seit Jahren stellt das Standesamt Bremen Schwarze Eltern anlasslos unter den Generalverdacht, sie würden bei der Geburtsbeurkundung ihres Kindes Falschangaben machen. Das Oberlandesgericht Bremen und das Amtsgericht Bremen haben diese diskriminierende Praxis in einem aktuellen Fall zurückgewiesen. Die Bedeutung dieser gerichtlichen Entscheidungen geht über den Einzelfall hinaus.
Das Standesamt hatte eine vollständige Geburtsurkunde verweigert, obwohl die Eltern ihre Angaben wie gesetzlich vorgesehen mit dem Pass und den eigenen Geburtsurkunden nachgewiesen hatten. Das Standesamt hatte weder konkrete Zweifel an den Angaben der Eltern geäußert, noch Zweifel an der Echtheit der Dokumente vorgebracht, aber dennoch verlangt, die Eltern müssten ihre Identität vor der Eintragung in das Geburtenregister umfangreich überprüfen lassen.