Abschiebungen aus Schulen
Die Verunsicherung bei den Schulleitungen und den Lehrkräften über ihren Handlungsspielraum bei einer drohenden Abschiebung eines Schülers/einer Schülerin aus dem Unterricht ist groß. Grundsätzlich gilt: Achten Sie möglichst frühzeitig auf den Aufenthaltsstatus des geflüchteten Kindes/Jugendlichen. Da Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden müssen, kann die Polizei auch unangekündigt in der Schule erscheinen. Was können Sie in dieser Situation tun, wenn Sie die Abschiebung verhindern bzw. nicht unterstützen wollen? Zusammen mit der GEW haben wir einen Handlungsleitfaden (Flyer) erstellt, der Hinweise und weiterführende Informationen vermittelt, um die eigenen Handlungsmöglichkeiten abschätzen zu können.