Gesetzesänderung zum 01.03.15: – AufenthG § 25.5 – Wechsel vom AfsD zum Jobcenter!
Jobcenter statt Sozialamt (AfsD)
Minderjährige Flüchtlinge wohnen in unzumutbaren Zuständen – Behörden bestreiten Verantwortung
Während die Sozialbehörde gegenüber der Öffentlichkeit immer wieder betont, dass sie sorgfältig prüfe, wo minderjährige Flüchtlinge untergebracht würden und dabei auf die hohen Anforderungen bei Brandschutz, Sicherheit und Hygiene hinweist, entscheidet sie tatsächlich anders: Sie belegt Betten in Hotels und in Landschulheimen außerhalb der Stadt. Und auch die Situation in der überbelegten Erstaufnahme verschlechtert sich zunehmend.
Wir begrüßen den Vorstoß der Grünen, unsere Forderung nach neuen Wohn- und Lebensperspektiven für Flüchtlinge in Bremen, aufzunehmen:
In der Folge des ausgehandelten „Asylkompromisses“ vom 19. September 2014 hat die Bundesregierung den Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung geändert. Seit Anfang November 2014 gelten neue Regelungen. Die folgenden Informationen geben nur einen Überblick und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Wenden Sie sich deshalb im Einzelfall immer auch an Beratungsstelle – zum Beispiel an das Bremer und Bremerhavener IntegrationsNetz *bin* – Teilprojekt AHOI.2 (Link + Flyer: AHOI.2_2015)
In Vorort-Hotels oder Containern untergebracht, angeblich ausreichend „betreut“, aber rechtlich allein gelassen – die Unterstützung von minderjährigen Flüchtlingen, insbesondere jener ohne Eltern, überfordern Behörden und Politik. Dabei wird allenthalben der Schutz des Kindeswohls als Priorität benannt. Sichtbar wird das nicht.