Einen „BAMF-Skandal“ hat es nie gegeben –
doch das mediale Kesseltreiben gegen die Rechte von Geflüchteten wird unbeirrt fortgesetzt.
Einen „BAMF-Skandal“ hat es nie gegeben –
doch das mediale Kesseltreiben gegen die Rechte von Geflüchteten wird unbeirrt fortgesetzt.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in erster Linie Kinder, ihr Schutz und ihre Förderung obliegt der Kinder- und Jugendhilfe. Jede rechtliche Konstruktion, die das in Frage stellt, jede Forderung, die ordnungspolitische Interessen über die Rechte von Kindern stellt, lehnen wir ab. Zunehmend stellen einige Politiker*innen und Journalist*innen Schutzsuchende pauschal als Kriminelle dar und scheuen sich auch nicht, Kindern und Jugendlichen, die allein geflüchtet sind, niedere Beweggründe zu unterstellen. Auch deshalb dreht sich der öffentliche Diskurs immer stärker um eine nur scheinbar notwendige verstärkte Ordnungspolitik. Dass geflüchtete Minderjährige Kinder sind, deshalb besonderen Schutz brauchen und Rechte haben, wird nicht mehr als rechtliche Verpflichtung und gesellschaftsvertragliche Selbstverständlichkeit gesehen, sondern als Minderheitenmeinung diskreditiert. Wir wehren uns dagegen und setzen uns für Fachlichkeit und rechtsbasierte Diskussionen und Entscheidungen ein.
Vor dem Hintergrund der »Sammelabschiebungen« nach Afghanistan ist auch die Diskussion um die Sicherheitslage und die Rückkehrbedingungen in den letzten Monaten intensiver geworden.
Dem Weser Kurier gegenüber äußerte sich die Bremer Innenbehörde im Februar 2018 in derart, dass Abschiebungen nach Afghanistan – Straftäter und Gefährder ausgenommen – nicht durchgeführt würden. Nichts desto trotz setze der Senator für Inneres weiter auf die Intensivierung der freiwilligen Ausreise. Dieses Vorgehen ist aufgrund der unsicheren Lage in Afghanistan aus unserer Sicht inakzeptabel.
Anlässlich des Internationalen Kindertages wenden sich Landesflüchtlingsräte, Jugendliche ohne Grenzen, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und PRO ASYL gegen die Errichtung sogenannter AnKER-Einrichtungen. Studien von Verbänden und Organisationen und die Erfahrungen aus der Arbeits- und Beratungspraxis der Flüchtlingsräte zeichnen bundesweit ein klares Bild: Die Unterbringung von Kindern in großen Sammelunterkünften gefährden das Wohl der dort lebenden Kinder und verletzen elementare Rechte von Minderjährigen. Die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz, wie es CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, ist zu begrüßen. Überzeugen kann der Ansatz allerdings nur, wenn dieser auch diskriminierungsfrei für alle Kinder gilt – unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus.
Der Flüchtlingsrat Bremen kritsiert die aktuelle Berichterstattung über Ermittlungen gegen Rechtsanwält*innen und Mitarbeitende des Bundesamtes in Bremen. Denn mehrheitlich wurde dabei die vermeintlich hohe Schutz- und Anerkennungsquote für Geflüchtete, in diesem Fall von Jesid*innen aus dem Irak und Syrien, beim Bremer BAMF in Frage gestellt. Ausführliche Informationen über die Lage der Menschen und auch über die bundesweit sehr unterschiedliche Vorgehensweise des BAMF fehlten zumeist. Eine pauschale Skepsis an der Rechtmäßigkeit der Anerkennung der Verfolgung, kriminalisiert die Betrofenen und macht sie ein zweites Mal zu Opfern.