Wohnungsnot und die diskriminierende Praxis der Brebau sind nicht die einzigen Hindernisse für Geflüchtete, in Bremen eine Wohnung beziehen zu können. Während das Bremer Sozialressort wegen der überbelegten Übergangswohnheime nach Möglichkeiten für den Bezug von Wohnungen sucht, stellt sich das Bauressort seit Jahren dagegen quer.
Um eine mit öffentlichen Mitteln gebaute Sozialwohnung beziehen zu dürfen, wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt, der die Bedürftigkeit bestätigt. Den vergibt in Bremen das Bauressort. Geflüchtete, die kein oder ein geringes Einkommen haben, sollten diesen „B-Schein“ eigentlich problemlos bekommen können. Das Bauressort aber interpretiert das Wohnungsbauförderungsgesetz falsch und gibt seit Jahren die unsachgemäße Auskunft, Voraussetzung sei „Deutsche Staatsangehörigkeit oder Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr“.