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Der Flüchtlingsrat Bremen unterstützt geflüchtete und migrierte Menschen solidarisch, beratend und politisch.
Wir setzen uns für eine offene Zivilgesellschaft ein, in der Betroffene von Diskriminierung in ihrem Kampf um Teilhabe, Mitgestaltung und Mitbestimmung gestärkt werden. Auf dieser Seite informieren wir Sie über unsere aktuellen Kampagnen, Initiativen und Angebote.
Forderung aus der Veranstaltung „Bremer Afghan*innen – Wie weiter ?“: Bremer Senat muss sich bewegen!
Etwa 70 Bremer*innen, viele von ihnen afghanische Staatsangehörige mit Verwandten in Gefahr und auf der Flucht, haben sich im DGB-Haus gestern zur Frage „Wie weiter?“ ausgetauscht. Erörtert wurden die aktuelle Situation in Afghanistan, das geplante Bremer Landesaufnahmeprogramm, die Möglichkeit von Asylfolgeanträgen sowie die Teilhabemöglichkeiten und aufenthaltsrechtliche Perspektive in Bremen. Veranstalter*innen waren der Flüchtlingsrat Bremen, das bin-Netzwerk sowie die ver.di Jugend Bremen.
Petitionsübergabe an Bremens Bürgermeister Bovenschulte – Bremen legt ein Landesaufnahmeprogramm Afghanistan vor
Der Flüchtlingsrat Bremen hat am 12. Oktober die von mittlerweile weit über 4.000 Personen unterzeichnete Petition an Bremens Bürgermeister Bovenschulte im Rahmen einer Kundgebung überreicht. Der Bürgermeister hat nach Annahme der Petition öffentlich verkündet, dass der Bremer Senat ein Landesaufnahmeprogramm für Afghanistan vorlegen wird.
Das ist ein großer Erfolg, an dem viele Unterstützer*innen mit ihrer Unterschrift zu dieser Petition einen erheblichen Beitrag geleistet haben – DANKE dafür!
Trotz überbelegter Übergangswohnheime und Brebau-Skandal: Das Bremer Bauressort blockiert den Umzug von Geflüchteten in Sozialwohnungen
Wohnungsnot und die diskriminierende Praxis der Brebau sind nicht die einzigen Hindernisse für Geflüchtete, in Bremen eine Wohnung beziehen zu können. Während das Bremer Sozialressort wegen der überbelegten Übergangswohnheime nach Möglichkeiten für den Bezug von Wohnungen sucht, stellt sich das Bauressort seit Jahren dagegen quer.
Um eine mit öffentlichen Mitteln gebaute Sozialwohnung beziehen zu dürfen, wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt, der die Bedürftigkeit bestätigt. Den vergibt in Bremen das Bauressort. Geflüchtete, die kein oder ein geringes Einkommen haben, sollten diesen „B-Schein“ eigentlich problemlos bekommen können. Das Bauressort aber interpretiert das Wohnungsbauförderungsgesetz falsch und gibt seit Jahren die unsachgemäße Auskunft, Voraussetzung sei „Deutsche Staatsangehörigkeit oder Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr“.
Bremer Afghan*innen – wie weiter?
Infoveranstaltung
Dienstag, 9.November 2021 | 18 Uhr
DGB-Haus, Bahnhofsvorplatz 22-28, Tivoli Saal