Flüchtlingsräte fordern Aufnahme, Familiennachzug und Bleiberecht für Afghan*innen

Gemeinsame Pressemitteilung der Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL vom 03.09.2021

Auf ihrer diesjährigen Herbstkonferenz haben sich die Flüchtlingsräte der Bundesländer und PRO ASYL mit den geflüchteten und auf der Flucht befindlichen Menschen aus Afghanistan solidarisiert.

Neben der Aufnahme der so genannten Ortskräfte fordern wir die Ermöglichung des Familiennachzugs und das Bleiberecht für die bereits in Deutschland lebenden Afghan*innen.

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Mehrere Wege führen von Kabul nach Bremen – Warum ein Landesaufnahmeprogramm JETZT notwendig ist

Der Flüchtlingsrat Bremen fordert seit letzter Woche nachdrücklich ein Bremisches Landesaufnahmeprogramm für flüchtende afghanische Staatsangehörige, um möglichst schnell bedrohte Afghan*innen aufnehmen zu können. Die Bremer Regierungskoalition hat sich aber bisher nicht darauf geeinigt. Einwände kommen aus dem Innen- und dem Sozialressort. Für diese Einwände gibt es aber keinerlei nachvollziehbaren Argumente.

„Aus dem Innenressort heißt es, ein Landesaufnahmeverfahren würde zu lange dauern – aber das wird nur als sich selbst erfüllende Prophezeihung richtig: Der Innensenator wird selbst zur Verzögerung“, so Nazanin Ghafouri vom Flüchtlingsrat.

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Afghanistan: Bremen muss Bleiberecht und humanitäre Aufnahme ermöglichen!

Den Flüchtlingsrat Bremen erreichen täglich Anfragen von verängstigten und verzweifelten Menschen, deren Familienangehörige sich noch in Afghanistan befinden. Viele davon betreiben seit langem Verfahren zum Familiennachzug, die von den Deutschen Botschaften über Jahre verschleppt wurden. Andere sind wegen ihrer Tätigkeiten oder politischen Aktivitäten hoch gefährdet. Angesichts der sozialen und politischen Katastrophe in Afghanistan fordert der Flüchtlingsrat die Bremer Landesregierung zur sofortigen Vorlage eines Landesaufnahmeprogramms auf, das den von den Taliban bedrohten Menschen Schutz und eine Perspektive bietet. Alle afghanischen Bremer*innen müssen zudem sofort ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten.

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Polizeigewalt in Delmenhorst: Generalstaatsanwaltschaft hält Aufklärung des Todes von Qosay K. für „nicht erforderlich“

Nur einen Monat nachdem die Anwältin der Eltern von Qosay K. in ihrer Beschwerdebegründung die vielen Lücken und Unstimmigkeiten in den bisherigen Ermittlungen detailliert nachgewiesen hat, erklärt die Generalstaatsanwaltschaft in Oldenburg das Ermittlungsverfahren gegen die involvierten Polizeibeamten und Rettungskräfte nun für beendet. Sie will die Hinweise auf Körperverletzung, unterlassene Hilfeleistung im Amt und fahrlässige Tötung durch Unterlassen im Polizeigewahrsam nicht erkennen. Weder die Vorladung weiterer Zeug*innen noch die Ausermittlung offener Fragen hält die Generalstaatsanwaltschaft für nötig, die Klärung der Todesursache für nicht erforderlich: Sie mutmaßt lieber über eine Intoxikation, die Qosay selbst zu verantworten habe – ohne dass sie hierfür eine schlüssige Erklärung liefern oder eine konkrete Substanz bestimmen kann.

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Ermittlungsverfahrenwegen wahrheitsgemäßer Angaben – Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln ohne Grundlage gegen binationale Eltern

In Bremen wurden und werden nach Auskunft des Innenressorts und Kenntnis des Flüchtlingsrats strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen vermeintlicher sogenannter missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen geführt, obwohl das Bundesverfassungsgericht und das Landgericht Bremen eindeutig entschieden haben, dass das vorgeworfene Verhalten nicht strafbar ist. Eine beurkundete Vaterschaftsanerkennung ist mit allen Rechten und Pflichten wirksam – eine „bloße Scheinvaterschaft“ gibt es gar nicht und ist eine Erfindung der Behörden. Wahrheitsgemäße Angaben zum Verwandtschaftsverhältnis können überhaupt keine Falschangaben im Sinne des Aufenthaltsgesetzes sein, so die Gerichte.

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