Bremen ordnet Trennung stillender Mutter von ihrem Kind an

Behörde droht einer Mutter die zwangsweise Vollstreckung einer Verteilung nach dem Aufenthaltsgesetz an – ohne die sechsmonatige Tochter

Frau S. ist Anfang des Jahres nach Bremen gekommen und hat eine Aufenthaltserlaubnis beantragt. Im Mai 2021 wurde ihre Tochter in Bremen geboren. Der Vater lebt in Bremen und hat eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, die Familie bewohnt zur Zeit zusammen eine kleine Wohnung in Bremen-Nord.

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Impfung für Papierlose

Forderung aus der Veranstaltung „Bremer Afghan*innen – Wie weiter ?“: Bremer Senat muss sich bewegen!

Etwa 70 Bremer*innen, viele von ihnen afghanische Staatsangehörige mit Verwandten in Gefahr und auf der Flucht, haben sich im DGB-Haus gestern zur Frage „Wie weiter?“ ausgetauscht. Erörtert wurden die aktuelle Situation in Afghanistan, das geplante Bremer Landesaufnahmeprogramm, die Möglichkeit von Asylfolgeanträgen sowie die Teilhabemöglichkeiten und aufenthaltsrechtliche Perspektive in Bremen. Veranstalter*innen waren der Flüchtlingsrat Bremen, das bin-Netzwerk sowie die ver.di Jugend Bremen.

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Petitionsübergabe an Bremens Bürgermeister Bovenschulte – Bremen legt ein Landesaufnahmeprogramm Afghanistan vor

Der Flüchtlingsrat Bremen hat am 12. Oktober die von mittlerweile weit über 4.000 Personen unterzeichnete Petition an Bremens Bürgermeister Bovenschulte im Rahmen einer Kundgebung überreicht. Der Bürgermeister hat nach Annahme der Petition öffentlich verkündet, dass der Bremer Senat ein Landesaufnahmeprogramm für Afghanistan vorlegen wird.

Das ist ein großer Erfolg, an dem viele Unterstützer*innen mit ihrer Unterschrift zu dieser Petition einen erheblichen Beitrag geleistet haben – DANKE dafür!

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Trotz überbelegter Übergangswohnheime und Brebau-Skandal: Das Bremer Bauressort blockiert den Umzug von Geflüchteten in Sozialwohnungen

Wohnungsnot und die diskriminierende Praxis der Brebau sind nicht die einzigen Hindernisse für Geflüchtete, in Bremen eine Wohnung beziehen zu können. Während das Bremer Sozialressort wegen der überbelegten Übergangswohnheime nach Möglichkeiten für den Bezug von Wohnungen sucht, stellt sich das Bauressort seit Jahren dagegen quer.

Um eine mit öffentlichen Mitteln gebaute Sozialwohnung beziehen zu dürfen, wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt, der die Bedürftigkeit bestätigt. Den vergibt in Bremen das Bauressort. Geflüchtete, die kein oder ein geringes Einkommen haben, sollten diesen „B-Schein“ eigentlich problemlos bekommen können. Das Bauressort aber interpretiert das Wohnungsbauförderungsgesetz falsch und gibt seit Jahren die unsachgemäße Auskunft, Voraussetzung sei „Deutsche Staatsangehörigkeit oder Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr“.

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