Behörde droht einer Mutter die zwangsweise Vollstreckung einer Verteilung nach dem Aufenthaltsgesetz an – ohne die sechsmonatige Tochter
Frau S. ist Anfang des Jahres nach Bremen gekommen und hat eine Aufenthaltserlaubnis beantragt. Im Mai 2021 wurde ihre Tochter in Bremen geboren. Der Vater lebt in Bremen und hat eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, die Familie bewohnt zur Zeit zusammen eine kleine Wohnung in Bremen-Nord.