Als Reaktion auf die Angriffe auf die Vereinigte evangelische Gemeinde Bremen-Neustadt und das Kirchenasyl haben Jurist*innen aus Bremen diesen Brief am 28.03.2025 an die Kirchenleitung übermittelt.
Sehr geehrte Frau Bosse, sehr geehrter Herr Dr. Kuschnerus, sehr geehrter Herr Dr. Franzius, sehr geehrter Herr Gampper, sehr geehrter Herr Schultz,
wir wenden uns heute in unserer Funktion als in der Freien Hansestadt Bremen tätige Jurist*innen an Sie, die in vielfältiger Hinsicht beruflich mit geflüchteten und migrantisierten Menschen im Kontakt stehen. Viele unserer Mandant*innen sind von einem zunehmenden gesellschaftlichen Rassismus betroffen und von Abschiebung bedroht. Nicht wenigen von Ihnen drohte und droht die Überstellung in einen anderen EU-Mitgliedstaat im Rahmen der Dublin-III-Verordnung.
In der Vergangenheit haben unsere Mandant*innen immer wieder auch das sogenannte Kirchenasyl in Bremer Gemeinden in Anspruch genommen. Hierbei handelt sich um eine Form kirchlicher Schutzgewährung, die auf eine jahrhundertealte Geschichte zurückblickt. In den vergangenen Jahrzehnten boten auch Bremische Gemeinden Kirchenasyl an und dieses Institut wurde von den zuständigen Behörden der Freien Hansestadt Bremen in den vergangenen 30 Jahren anerkannt und respektiert.
Seit 2015 gibt es eine konkrete schriftliche Absprache zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der evangelischen und katholischen Kirche, welche für die Anmeldung eines Kirchenasyls ein verbindliches Verfahren vorsieht. Hierzu gehört die fristgerechte Einreichung eines Dossiers über einen begründeten Härtefall. In Bremen ist hierfür der Zuflucht – Ökumenische Ausländerarbeit e.V. verantwortlich. Seit jeher halten sich die Gemeinden der Bremischen Evangelischen Kirche an dieses Procedere. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnt diese Dossiers in der Praxis regelmäßig ohne konkrete inhaltliche Prüfung und Bezüge auf den Einzelfall ab. Die Gemeinden entscheiden sodann im Einzelfall, ob sie das Kirchenasyl in Absprache mit der betroffenen Person beenden oder dieses fortführen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im Nachgang der Verhandlungen mit den Kirchen aus dem Jahr 2015 einseitig und ohne Absprache im Rahmen eines Merkblatts festgehalten, dass das Kirchenasyl im Falle seiner Ablehnung eines eingereichten Härtefalldossiers innerhalb von drei Tagen beendet werde. Dies war und ist nicht Gegenstand der Vereinbarung mit den Kirchen. Alle Behauptungen, die Bremischen Kirchengemeinden hätten die Vereinbarung von 2015 einseitig aufgekündigt, sind offensichtlich unzutreffend.
Der ständige Verweis auf diese Falschbehauptungen – etwa durch den Senator für Inneres oder durch politische Fraktionen wie diejenigen der CDU, der FDP oder des Bündnisses Deutschland – sorgt für ein verzerrtes Bild der Praxis der evangelischen, Kirchenasyl anbietenden Gemeinden, ist geeignet, das Stimmungsbild in der Bremischen Bevölkerung und die Presseberichterstattung zum Thema Kirchenasyl zu beeinflussen und hat in der jüngeren Vergangenheit zu einer Stigmatisierung, wenn nicht gar Kriminalisierung der Kirchenasyl anbietenden Gemeinden geführt.
Ganz im Gegenteil haben das Bremer Migrationsamt und der Senator für Inneres im Dezember 2024 das Gut und die Praxis des Kirchenasyls ohne jeden Anlass massiv in Frage gestellt und den Versuch unternommen, ein bestehendes Kirchenasyl in der Vereinigten Evangelischen Gemeinde Bremen-Neustadt mit polizeilicher Gewalt zu brechen. Der Senator für Inneres hat in der Folge mit Falschbehauptungen und Fehlinformationen über eine angeblich geänderte Praxis der Bremischen Kirchengemeinden und einer vermeintlichen Aufkündigung der Vereinbarung mit dem Bundesamt in einem ohnehin migrationsfeindlicher werdenden politischen Klima dem gesellschaftlichen Rechtsruck weiter Vorschub geleistet.
Dabei verkennt der Senator für Inneres, dass es sich bei dem Kirchenasyl nicht um ein Rechtsinstitut handelt, sondern um einen Akt christlicher Humanität, der seit Jahrhunderten Teil der kirchlichen Praxis der Nächstenliebe ist und einzig und allein dem Schutz Einzelner dient. Das Kirchenasyl bildete so auch den historischen Ursprung für das heutige im Grundgesetz, EU-Recht und im Völkerrecht fest verankerte Recht auf Asyl.
Das Kirchenasyl setzt sich somit entgegen der Behauptung mancher politischer Akteur*innen nicht über das Recht oder den Rechtsstaat hinweg. Ganz im Gegenteil appelliert es im konkreten Einzelfall – und unter Berücksichtigung der Einzelschicksale von geflüchteten Menschen – an eine erneute Überprüfung der oftmals schematischen und pauschalen Ablehnung der Schutzgesuche durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Der Vorwurf des Rechtsbruchs ist daher zurückzuweisen. Im Fokus sollten vielmehr diejenigen Schutzsuchenden stehen, denen die Gemeinden im Einzelfall ausnahmsweise vorübergehenden Schutz in ihren Räumlichkeiten gewähren.
Die Vereinigte Evangelische Gemeinde Bremen-Neustadt hat diese Aufgabe, Geflüchteten Schutz zu bieten, in den vergangenen Jahren besonders ernst genommen und hat mit besonderem Engagement und großer Aufopferungsbereitschaft Kirchenasyl in Bremen angeboten. Im Zuge des Angriffs der Bremer Innenbehörde im Dezember 2024 auf das Kirchenasyl war es diese Gemeinde, die sich zusammen mit der Bremer Stadtgesellschaft gegen diese Attacke auf das Institut Kirchenasyl entschieden gewehrt hat.
Wir hätten erwartet, dass die BEK sich im Zuge dieser Aktion hinter die Gemeinde – auch hinter die anderen Gemeinden, die Kirchenasyl anbieten – stellt. Stattdessen mussten wir der Presseberichterstattung und den Mitteilungen der BEK entnehmen, dass die Kirchenleitung sich aktiv von den Kirchenasyl gewährenden Gemeinden distanziert, ohne Rücksprache mit den Gemeinden mit der Innenbehörde die Eingrenzung des Kirchenasyls auf Personen, die der Freien Hansestadt Bremen zugewiesen sind, vereinbart und in jüngster Vergangenheit dem Gemeindezentrum Zion in der Bremer Neustadt gar die Aufnahme weiterer Menschen imKirchenasyl untersagt hat (siehe https://www.evangelisch.de/inhalte/240948/19-03-2025/bremische-kirche-und-fluechtlingsrat-kirche-distanziert-sich-von-asylaktion-und-greift-durch). Unserer Kenntnis nach hat es hierzu eine Vereinbarung mit dem Pastor des Gemeindezentrums Zion zu keiner Zeit gegeben (vgl. https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/kirchenasyl-bremen-zionsgemeinde-streit-100.html).
Wir fordern die BEK dazu auf, sich hinter die Kirchenasyl in Bremen gewährenden Gemeinden zu stellen und den wiederholten Falschbehauptungen des Senators für Inneres entgegenzutreten, anstatt ihre Gemeinden zu sanktionieren und ihnen bei der Gewährung von Kirchenasyl weitere Beschränkungen aufzuerlegen.
Wir haben mit unseren Mandant*innen in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass das Kirchenasylzu ihrer erheblichen psychischen Entlastung führt, sie sich teilweise erstmals in ihren Erlebnissen in dem jeweiligen EU-Staat gesehen und gehört und sich durch die Einbindung in den Gemeindealltag wertgeschätzt fühlen. Die Gemeinden bieten hier einen tatsächlichen Schutzraum, während das Leben in den Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften auf Grund von auch in Bremen zunehmenden Nacht- und Nebelabschiebungen von ständiger Angst geprägt ist. Es ist daher ungemein wichtig, dass die Gemeinden der BEK weiterhin die Möglichkeit haben, Geflüchteten Zuflucht zu bieten. Uns ist aus einer Vielzahl von Asylverfahren bekannt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – gerade in Dublin-Verfahren – Asylsuchenden kein wirkliches Gehör schenkt, mit allgemeinen, nicht einzelfallbezogenen Textbausteinen Ablehnungsentscheidungen begründet und sich dem jeweiligen Vortrag der Betroffenen nicht ernstlich widmet. Gleiches gilt auch für die Behandlung von vom Verein Zuflucht – Ökumenische Ausländerarbeit e.V. im Rahmen des Kirchenasylverfahrens eingereichten Härtefalldossiers. Dies ist sowohl der Leitung der BEK als auch dem Senator für Inneres bekannt. Gerade in dieser Situation ist es besonders wichtig, dass die Gemeinden weiterhin eigenständig entscheiden können, ob sie Betroffenen nach einer eingehenden Prüfung Kirchenasyl gewähren und ob sie dieses nach einer Ablehnung des Dossiers durch das BAMF fortsetzen. Sämtliche Beschränkungen des Kirchenasyls sind unserer Auffassung nach zu unterlassen.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Freie Hansestadt Bremen nach jahrelanger faktischer Aussetzung von Dublin-Überstellungen im Sommer 2023 wieder begonnen hat, im großen Stil Überstellungen nach der Dublin-III-Verordnung zu forcieren. Dabei schrecken die Ausländerbehörden der Freien Hansestadt Bremen seit dem letzten Jahr auch nicht mehr davor zurück, Abschiebungsversuche aus Krankenhäusern und Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen heraus zu unternehmen. Der hierfür eigens vom Senator für Inneres im Jahr 2020 verabschiedete „Erlass über das geplante polizeiliche Einschreiten bei Zurückschiebungen oder Abschiebungen aus sensiblen / besonders sensiblen Bereichen“ (abrufbar unter: https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/erlass-si-3-20-10-ueber-das-geplante-polizeiliche-einschreiten-bei-zurueckschiebungen-oder-abschiebungen-aus-sensiblen-besonders-sensiblen-bereichen-252083) wird zunehmend von den zuständigen Behörden ignoriert.
Das Kirchenasyl war zuletzt der einzig sichere Raum für Betroffene. Ein solcher tatsächlicher Schutzraum muss das Kirchenasyl in Zukunft wieder werden und bleiben. Hierfür muss die BEK dem Senator für Inneres konkrete Zusagen abringen und entsprechende verbindliche Vereinbarungen treffen.Darüber hinaus fordern wir die BEK auf, von ihrer Distanzierung gegenüber den Aktivitäten und dem Engagement des Gemeindezentrums Zion der Vereinigten Evangelischen Gemeinde Bremen-Neustadt Abstand zu nehmen. Die Vereinigte Evangelische Gemeinde zeichnet sich durch eine Vielzahl von sozialen und karikativen Projekten aus, bietet diversen Einzelpersonen und Gruppen Raum für Aktivitäten und hält Veranstaltungen zu verschiedenen gesellschaftlich relevanten Themen ab. Sie setzt sich insbesondere für wohnungslose, alleinerziehende, von Armut betroffene und geflüchtete Menschen ein. In diesem Kontext findet seit dem 25.03.2025 u.a. eine Tauschaktion im Gemeindezentrum Zion statt, die die zum 01.03.2025 eingeführte Bezahlkarte für Empfänger*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kritisiert und Betroffenen ermöglichen soll, wie bisher über ihren monatlichen Regelbedarf in bar zu verfügen.
Im Rahmen ihres Engagements fand außerdem in der Nacht vom 16.03. auf den 17.03.2025 eine Veranstaltung zum gemeinsamen Fastenbrechen („Iftar“) in den Gemeinderäumlichkeiten der Vereinigten Evangelischen Gemeinde Bremen-Neustadt statt. Hierzu waren auch Personen eingeladen, denen am 17.03.2025 eine Überstellung nach Kroatien im Rahmen der Dublin-III-Verordnung drohte. Das Migrationsamt Bremen wusste im Vorfeld von der Anwesenheit dieser Betroffenen und es handelte sich um eine völlig rechtmäßige solidarische Aktion, an der u.a. auch der Flüchtlingsrat Bremen beteiligt war. Dieser setzt sich aktiv für die Rechte von Geflüchteten und migrantisierten Personen ein und hat in der Vergangenheit auch immer wieder auf eklatante Missstände in den Aufnahmebedingungen, dem Asylverfahren und bei der Behandlung von Schutzsuchenden in verschiedenen Dublin-Staaten hingewiesen.
Wir haben kein Verständnis dafür, dass die Leitung der BEK diese notwendige und unterstützenswerte Aktion der Gemeinde und der solidarischen Stadtgesellschaft öffentlich kritisiert und die Neustädter Gemeinde hierfür sogar öffentlichkeitswirksam sanktioniert und maßregelt.
Als Jurist*innen, die täglich in verschiedenen Kontexten mit von Abschiebungen und Rassismus bedrohten und betroffenen Menschen arbeiten, fordern wir die BEK auf, sich zu ihren Werten christlicher Humanität zu bekennen, anstatt mit Kritik an den solidarischen Aktivitäten ihrer Gemeinden übenden Pressemitteilungen den aktuellen migrationsfeindlichen Diskurs weiter zu befeuern. Wir fordern Sie ferner auf, sich gegenüber dem Senator für Inneres für konkrete und verbindliche Absprachen zum Schutze des Kirchenasyls in Bremen einzusetzen.
Bremen, den 28.03.2025