Neuer Versuch Menschenwürde zu relativieren

Mit dem »Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht«, der aktuell in der Ressortabstimmung ist, plant das Bundesministerium des Inneren (BMI) neue tiefgreifende Verschärfungen. Als Fortführung der in den letzten 15 Monaten verabschiedeten Gesetze geht es den OrdnungspolitikerInnen um die zweite Phase: Abschiebungen!

Insbesondere die Asylpakete I+II und das Integrationsgesetz führten bereits zu Kategorisierung, Ausgrenzung und Desintegration von Geflüchteten. Nun soll, wie Baden-Württembergs Innenminister Strobl unlängst in Die Zeit erklärte, die Abschiebehaft ausgeweitet und Sozialleistungen unter das Existenzminimum gedrückt werden. Der Entwurf verfolgt zudem das Ziel, die jahrelang diskutierte gesetzliche Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete auszuhebeln.

Keine Integrationsmaßnahmen, kein sozio-kulturelles Existenzminimum

Der Entwurf plane, so Pro Asyl, die Einführung einer »Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht«, die Betroffene dauerhaft von Integrationsmaßnahmen ausschließen und ihnen das sozio-kulturelle Existenzminimum verwehren soll.

Ferner soll diese Bescheinigung auch an diejenigen erteilt werden, die ohne Reisedokumente sind, weil ihre Herkunftsländer ihnen keine Reisedokumente ausstellen, die für die Rückreise notwendig sind. Auf diese Weise würden Betroffene für das Verhalten ihrer Herkunftsstaaten haftbar gemacht – etwas, worauf sie keinerlei Einfluss haben. Eine ausführliche Bewertung von Pro Asyl befindet sich hier.

Mit dem Verweis auf das Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter im Jahre 2012 stellt die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.) auf Ihrer jährlichen Tagung in Jena (Stellungnahme Jena) fest, die Menschenwürde werde bereits jetzt migrationspolitisch relativiert.zielprozess

Als Gründe werden folgende Punkte genannt:

  • Schwerer Zugang in die EU
  • Aufnahmeregelungen innerhalb der EU
  • Keine Verfahrensgarantien für besonders Schutzbedürftige
  • Klassifizierung von Flüchtlingen nach „Bleibeperspektive“
  • Gefahr der Abschiebung von kranken und traumatisierten Geflüchteten
  • Einschränkung der UN-Kinderrechtskonvention

Schließlich wird der Gesetzentwurf auf Strobl Initiative wohl auf der diese Woche in Saarbrücken statt  findenden Innenministerkonferenz  diskutiert.

Die bereits leidlich bekannten Asylpakete gehen einher mit der Neuorientierung der Verfahrensweisen des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dazu gehört die Einrichtung der sogenannten „Ankunftszentren“. In Bremen befindet es sich in der Lindenstr. 110 in Bremen-Vegesack.

Nach Möglichkeit findet das gesamte Asylverfahren unter dem Dach des Ankunftszentrums statt, von der ärztlichen Untersuchung durch die Bundesländer, über die Aufnahme der persönlichen Daten und der Identitätsprüfung, der Antragstellung und Anhörung bis hin zur Entscheidung über den Asylantrag (bamf.de).

Die Berichterstattung des Weser Kurier bestätigt, dass in dem neuen Zentrum alle Leistungen für Asylbewerber und eine Notunterkunft für Flüchtlinge zusammengefasst sind. Darunter auch eine Notunterkunft, die von der Arbeiterwohlfahrt als Träger betreut wird. Bis zu 750 Geflüchtete können insgesamt aufgenommen werden.

Ausführliche Informationen zu den Gesetzen finden Sie hier bei uns und im Asylrechtsblog.