Wir teilen die Einschätzung von Pro Asyl und kritisieren die Beschlussfassung (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/054/1805420.pdf) sowie die Abstimmung am 2.7.:
Bundestag beschließt Ausweitung der Abschiebungshaft und Bleiberechtsregelung
Heute wurde im Bundestag das „Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und Aufenthaltsbeendigung“ verabschiedet. PRO ASYL kritisiert, dass damit ein umfassendes neues Haftregime eingeführt wird, das sich gegen sog. Dublin-Flüchtlinge richtet. Haft ist eine völlig unangemessene Maßnahme gegenüber Schutzsuchenden. Denn Flucht ist kein Verbrechen.
Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge
Das Gesetz hat auch positive Elemente. Die neue stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung verspricht, das Problem der Langzeitgeduldeten zu lösen. Allerdings fehlt eine konsequente Integrationspolitik, die es geduldeten Flüchtlingen ermöglicht, die Anforderungen der Bleiberechtsregelung zu erfüllen.
Alleinstehenden, die mehr als acht Jahre in Deutschland leben, soll ein Bleiberecht erteilt werden sofern sie deutsch sprechen, nicht straffällig geworden sind und über Erwerbseinkommen verfügen. Familien müssen sechs Jahre warten, bei Jugendlichen, die in Deutschland die Schule besuchen sind es vier Jahre.
Die Bundesregierung fordert damit Integration, ohne dass sie diese fördert. So fehlt etwa ein Sprachkursanspruch für geduldete und asylsuchende Flüchtlinge. Durch Verbote und Einschränkungen wird zudem eine Arbeitsmarktintegration behindert.
Während des Gesetzgebungsverfahrens hatte PRO ASYL massiv vor der Einführung von sog. Aufenthaltsverboten, die Ausländerbehörden aussprechen können, gewarnt, da diese die Erteilung eines Bleiberechts konterkarieren. Im nun verabschiedeten Gesetz ist diese Möglichkeit nach wie vor vorgesehen, Aufenthaltsverbote können jedoch leichter aufgehoben werden, wenn ansonsten alle Voraussetzungen für das Bleiberecht vorliegen. PRO AYL kritisiert nach wie vor, dass dieses Instrument des Aufenthaltsverbotes eingeführt wird, auch wenn es nun weniger schädlich konstruiert ist. In der Praxis werden besonders restriktive Behörden Mittel und Wege finden, die eigentlich positiven Regelungen mit diesem Instrument ins Leere laufen zu lassen.
Bleiberecht für junge Heranwachsende
Als positiv sehen wir die Verbesserungen beim Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche. Die Rechtsgrundlage wurde weiter gelockert, so dass Jugendliche bereits nach 4 Jahren Schulbesuch ein Bleiberecht erhalten können. Bisher waren 6 Jahre nötig. Zu kritisieren ist, dass die Altersgrenze nach oben dazu führt, dass viele unbegleitete Flüchtlinge, die mit 17 Jahren nach Deutschland kommen, nicht mehr von dieser Regelung profitieren können.
Die noch auf letzten Metern eingefügte Duldungsmöglichkeit während einer Ausbildung ist enttäuschend. Diskutiert wurde noch in den letzten Wochen, eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung zu schaffen. Auch dies hätte geraden den jungen Menschen, die nur geduldet sind, eine echte Integrationschance gebracht. Dagegen wird es schwer bleiben, mit der Duldung einen Ausbildungsplatz zu finden, weil viele Arbeitgeber sich auf die mit der Duldung bestehenden Unsicherheiten nicht einlassen wollen.
Neue Haftgründe führen zur Ausweitung der Abschiebungshaft
Besonders problematisch ist die vorgesehene Ausweitung der Abschiebungshaft. Das Gesetz sieht zahlreiche neue Haftgründe vor. So sollen Asylsuchende etwa schon deswegen inhaftiert werden können, weil sie aus einem anderen EU‐Staat eingereist sind, ohne dort den Abschluss ihres Asylverfahrens abgewartet zu haben.
Mit dieser Regelung kann theoretisch der Großteil der Flüchtlinge mit Dublin-Verfahren in Haft genommen werden. In 2014 wurde in 35.115 Fällen ein solches Verfahren eingeleitet.
Nach § 2 Abs. 15 Satz 2 soll die Dublin‐Haft möglich sein, „wenn der Ausländer einen Mitgliedstaat vor Abschluss eines dort laufenden Verfahrens zur Zuständigkeitsprüfung oder zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz verlassen hat […]“.
Kommen Flüchtlinge beispielsweise in Italien an, reisen aber zu ihren Verwandten nach Deutschland weiter, würde ihnen künftig hier die Inhaftierung drohen – eine inakzeptable Vorstellung.
Ein genauer Termin für das Inkrafttreten ist noch nicht bekannt.