Mehrsprachigkeit geboten –
Behörden müssen Verfahren ändern

Beratungen, Informationen und Formulare werden fast ausschließlich in deutscher Sprache angeboten. Wer diese nicht versteht, bleibt auf sich allein gestellt. So wird nicht nur die Beratungspflicht verletzt, sondern auch die viel beschworene „Willkommenskultur“ zur Farce. Wir fordern:

  • dass die zuständigen Ämter und Behörden ihrer bestehenden Übersetzungspflicht nachkommen und ihre Verantwortung nicht abwälzen!
  • dass die Übersetzungspflicht ausgebaut wird und Menschen in jeder Behörde/Amt das Recht haben, in den am häufigsten nachgefragten Sprachen kostenfrei beraten zu werden!
  • dass Formulare in mehreren Sprachen bereitgehalten werden!

Hier der  Offener Brief_Einsprachigkeit an Verantwortliche/ Hier die Presse

Das Problem der Abweisung von Besucher_innen der Bremer Ausländerbehörde wird aktuell öffentlichkeitswirksam bearbeitet. Nicht adressiert werden bei dieser Maßnahme die Fälle, in denen Men-schen von Bremer Behörden und Ämtern abgewiesen werden, weil sie kein oder wenig Deutsch sprechen. Betroffene berichten im letzten Jahr vermehrt davon, dass sie mit dem Hinweis, Deutsch sei Amtssprache und eine Verständigung ohne Deutschkenntnisse der „Kund_innen“ nicht möglich, aufgefordert werden, mit einer_m (selbst zu organisierenden und finanzierenden) Dolmetscher_in wiederzukommen. Die Kosten dafür werden in der Regel nicht übernommen. Lediglich die Bundes-agentur für Arbeit und das Jobcenter sehen laut Handlungs- und Geschäftsanweisung 05/2011 die Kostenerstattung für Dolmetscher_innendienstleistungen vor.

Diese Forderungen werden von folgenden Bremer Gruppen unterstützt:
Acompa – Begleitgruppe für Geflüchtete und Migrant_innen, Flüchtlingsinitiative Bremen, Bremer Sektion von Afrique-Europe Interact, Flüchtlingsrat Bremen

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