Die Bundesländer zeigen Haltung und positionieren sich gegen das Gesetzesvorhaben zur Einstufung der Maghreb-Staaten als „sicher“.
»Wenn Menschenrechte ernst genommen werden, darf dieses Gesetz keine einzige Stimme bekommen, erst recht nicht die eines grünen Ministerpräsidenten«, so Günther Burckhardt von Pro Asyl im Vorfeld.
Laut BVerfGE muss die Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen bestehen. Es muss u.a. gewährleistet sein, dass im Herkunftsland keine Folter oder unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Bestrafung droht. Das ist in den Maghreb-Staaten nicht der Fall.
Am heutigen Freitag ist das Gesetz zur Einstufung der Maghreb-Staaten Marokko, Tunesien und Algerien als sogenannte sichere Herkunftsländer nun gescheitert, da keine Mehrheit bei der Abstimmung im Bundesrat gefunden wurde.
Amnesty International und PRO ASYL hatten während des Gesetzgebungsverfahrens mehrfach auf die kritische Menschenrechtslage in den Maghreb-Ländern aufmerksam gemacht. ZEIT Online hatte am 30. Oktober interne Dokumente des BAMF veröffentlicht, aus denen hervorgeht, dass die Maghreb-Staaten keine sicheren Herkunftsstaaten sind. Den Versuch, mit nichts als Wahlkampfgetöse ein menschenrechtswidriges und verfassungswidriges Gesetz wider jede Faktenlage durchzuboxen, kritisieren PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Bremen scharf.