Unschuldig in Haft

Ein Gesprach mit Rechtsanwaltin Nina Markovic über Abschiebehaft, Formen der Unterstützung und die Rhetorik der Ausgrenzung.

Erst einmal zum besseren Verständnis: Wie kann man sich Deine Arbeit im Rahmen der Abschiebehaft vorstellen?
Zentral für meine Tätigkeit ist der Kontakt zu einer Gruppe, die für den Rechtshilfeverein (1)  in Bremen arbeitet und jeden Montag in die Abschiebehaft fährt. Die Leute, die da hinfahren, gucken, ob die Menschen, die dort in Haft sind, etwas brauchen und ob sie anwaltlich vertreten sind – und wenn nicht, ob sie möglicherweise anwaltliche Vertretung wünschen. Wenn das der Fall ist, treten sie in Kontakt mit mir oder einer Kollegin, und wir behandeln die Fälle dann im Grunde erst einmal pro bono, mit umfangreicher Unterstützung durch die Leute aus dem Rechtshilfeverein. In manchen Fällen, können wir auch Prozesskostenhilfe bekommen, in erster Linie ist uns aber wichtig, dass die Menschen vertreten werden. In der Theorie soll es ja so sein, dass die Menschen, sobald sie festgenommen werden, unverzüglich einem Haftrichter vorgeführt werden. Ihnen muss in einer ihnen verständlichen Sprache der Haftantrag der Haft beantragenden Behörde – also der Ausländerbehörde oder der Bundespolizei – übersetzt werden. Und dann haben sie die Möglichkeit im Rahmen einer Anhörung, dazu Stellung zu nehmen. Danach entscheidet das Gericht, ob sie in Haft kommen oder nicht.

Und genau hier kommt es ganz oft schon zu Komplikationen, insbesondere was die Übersetzung des Haftantrages angeht. Problematisch ist, dass die Leute verhaftet werden und wenn sie nicht anwaltlich vertreten sind, gibt es keine Verpflichtung, einen Anwalt zur Anhörung hinzuzuziehen. In der Rückführungsrichtlinie ist zwar festgelegt, dass zumindest der Zugang zu Beratung gewährleistet werden muss, dennoch bleibt dann immer die Frage, in welchem Umfang und wie solidarisch und engagiert die Beratung ausfällt. Anders ist es, wenn die Leute anwaltlich vertreten sind. Dann ist das Gericht gesetzlich verpflichtet, den Anwalt auch zu der Anhörung zu laden. Aber in »unseren Fällen« kommt es dazu ja eigentlich nie, weil die Leute eben nicht anwaltlich vertreten sind. Wenn die Menschen mit mir in Kontakt treten, dann ist die erste Anhörung in der Regel schon gelaufen. Da gibt es dann also schon den Haftantrag von dem Gericht und die Person ist bereits im Polizeigewahrsam.

Und was gibt es dann an dem Punkt für Möglichkeiten der Unterstützung?
Das kommt immer auf die individuelle Situation an. Zunächst einmal geht es natürlich darum, die Haft kürzestmöglich zu halten. Wir legen also grundsätzlich Beschwerde ein und sagen beispielsweise: Der Haftgrund, den das Gericht angenommen hat, ist schlicht falsch. Für die Begründung der Haft ist ja zum Einen formal erforderlich, dass eine vollziehbare Ausreisepflicht besteht, und zum Anderen müssen andere aufenthaltsbeendende Maßnahmen – wie die »Freiwillige Ausreise« oder die Abschiebung von Zuhause aus – ausgeschöpft sein. Nur wenn ersichtlich ist, dass eine Person sich der Abschiebung widersetzt, kommt die Haft in Betracht. Beides ist aber oft ganz schwierig festzustellen. Im ersten Fall begnügt sich das Gericht meistens damit, die Abschlussmitteilung des BAMF an die Ausländerbehörde (2) ohne Aktenprüfung zu übernehmen und zu sagen: »Ja, da besteht eine  Ausreisepflicht.« Im zweiten Fall ist natürlich strittig, was als Beweis dafür dienen kann, dass eine Person sich der Abschiebung entzieht. Nur weil eine Person mehrfach nicht anwesend ist, wenn die Polizei vor der Tür steht, ist das ja nicht gleich ein Widersetzen. Zu dem Zeitpunkt ist die Person ja nicht verpflichtet, die ganze Zeit zuhause zu sein. Es gibt aber zum Beispiel hinter jedem BAMF-Bescheid eine Belehrung, in der sinngemäß steht: »Wenn Sie länger als drei Tage nicht in der Ihnen zugewiesenen Unterkunft sind, kann das einen Haftgrund darstellen.« Und auch hier gibt es oft Schwierigkeiten: Ist diese Belehrung in einer verständlichen Sprache übersetzt? Häufig ist sie es nicht, oder zumindest nicht mehr nachweisbar. Das alles sind mögliche Ansatzpunkte für unsere Beschwerde gegen den Haftbeschluss.
Wenn das Gericht uns Recht gibt, ist die Haft rechtswidrig und demnach unverzüglich aufzuheben. Dann schauen wir weiter, wie jemandem am besten zu helfen ist: Gibt es die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen?Oder macht es Sinn, einen Folgeantrag zu stellen, vielleicht weil eine Person bei ihrem ersten Asylantrag aus Angst nicht alle Gründe vollständig vorgebracht hat? Das Problem ist, dass unsere Beschwerde gegen den Haftbeschluss beim Amtsgericht landet, weil sie sich nach dem FamFG, also dem Gesetz für freiwillige Gerichtsbarkeit, richtet. Die Haftrichter*innen beim Amtsgericht prüfen dann Aufenthaltsrecht – obwohl sie sonst üblicherweise vor allem Freiheitsentziehungssachen, also Strafrecht, machen. Die haben häufig keine Ahnung von Aufenthalt und Asyl! Oder zumindest nur wenig. Das ist also wirklich schwierig und deshalb passieren da auch die meisten Fehler. In der Regel ist es daher besser, wenn wir später irgendwie zum Verwaltungsgericht kommen, weil die Richter*innen am Verwaltungsgericht sich natürlich viel mehr mit Aufenthaltsrecht befassen, als die beim Amtsgericht. Der gesamte Prozess muss dabei oft wahnsinnig schnell gehen. Einerseits natürlich, weil es fatal ist, dass unschuldige Menschen überhaupt in Haft sitzen. Andererseits aber auch, weil es manchmal unvermittelt zu einer zweiten Anhörung kommen kann, die wiederum vorbereitet werden muss. Und dann vor allem, weil in diesen Fällen ja unmittelbar die Abschiebung droht. Oft haben wir nur wenige Tage, ein bis zwei Wochen.

Ist es denn so, dass Leute, die in Bremen in Abschiebehaft kommen, in der Regel auch wirklich abgeschoben werden?
Tatsächlich werden die Menschen sehr, sehr oft abgeschoben. Manchmal ist das Problem, dass wir die positive Entscheidung vom Landgericht erst so spät bekommen, dass die Person schon weg ist. Unsere Beschwerde gegen den Haftbeschluss hat ja leider keine aufschiebende Wirkung für die Abschiebung. Vielleicht wird dann später festgestellt, dass die Haft rechtswidrig war, aber damit ist den Leuten dann nicht mehr geholfen. Beziehungsweise nur teilweise geholfen, aber abgeschoben sind sie trotzdem. Was dann erreicht werden kann, ist zum Einen eine Entschädigung für die Inhaftierung und zum Anderen, dass sie die immens hohen Kosten für die Abschiebung nicht mehr tragen müssen. Das ist vor allem dann relevant, wenn eine Person wieder nach Deutschland einreisen will. Und – die Zahlen sprechen für sich: Von den Fällen, die bis zum BGH kommen, ist mindestens jeder dritte Fall erfolgreich. Das heißt, jeder Dritte sitzt zu Unrecht in Haft. Wobei der Weg bis zum BGH extrem schwierig ist, weil die Abschiebehaft zum Zivilrecht zählt und in Zivilsachen (anders als beim Strafrecht) nur zugelassene BGH-Anwält*innen zum BGH gehen können. Wenn wir also eine negative Entscheidung vom Landgericht haben, müssen wir solch zugelassene Anwält*innen finden, die bereit sind, auch »nur« für Prozesskostenhilfe zu arbeiten. Das ist dann wieder sowohl eine Kosten-, als auch eine Kapazitätenfrage, und somit eine weitere Hürde mehr. Und es ist die Frage, ob nicht auch das politisch gewollt ist. So wie die Zulassungsgründe für Berufungen im Asylverfahren extrem eingeschränkt wurden, und die Frist für Klagen bei »offensichtlich unbegründet«-Ablehnungen auf eine Woche verkürzt wurde.Oder wie die allgemeine Klagefrist von 2 Wochen bei »normalen« Ablehnungsbescheiden, während sie in allen anderen verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten einen Monat beträgt. Das alles sind politische Entscheidungen.

Wie bekommt Ihr denn überhaupt den ersten Zugang zu den Menschen in Abschiebehaft?
Die betroffenen Leute sind ja alle im Polizeigewahrsam in der Vahr in Bremen. Und mittlerweile klappt der Informationsfluss ganz gut: In der Regel ist es so, dass die Beratungsgruppe informiert wird, wenn Menschen in Haft kommen, und dann eben rein dürfen, um mit den Inhaftierten zu sprechen. Die Berater*innen bringen oft selber Dolmetscher*innen mit, sobald klar ist, in welcher Sprache eine Übersetzung erforderlich ist. In anderen Bundesländern ist der Zugang zu den Haftanstalten häufig viel problematischer, aus Büren zum Beispiel hören wir immer wieder Horrorgeschichten. Wobei auch in Bremen der Kontakt zwischenzeitlich erschwert wurde. Wenn ich hinfahre, werde ich neuerdings bis zu der Unterbringung begleitet, während ich vorher einfach über das Gelände laufen durfte. Außerdem hat sich die Zahl der Inhaftierten seit Anfang letzten Jahres, fand ich, enorm gesteigert. Bremen selbst setzt zwar schon verstärkt auf die »freiwillige Rückkehr «, trotzdem sind auch hier mittlerweile regelmäßig Leute in Abschiebehaft. Ganz oft sind das auch Menschen, die im Wege der Amtshilfe aus anderen Bundesländern kommen, weil dort die Haftanstalten schon voll sind.

Dann war also der Fall des afghanischen Staatsangehörigen aus Bayern im Herbst 2018 gar kein Einzelfall (3)?
Nein, das passiert relativ häufig. Die anwaltliche Vertretung wird dann natürlich erheblich schwieriger, weil die Fahrten zu den Anhörungen deutschlandweit sehr zeit- & kostenintensiv sind. Ich glaube, dass der Fall des afghanischen Geflüchteten so bekannt wurde, war ganz viel auch dem Flüchtlingsrat zu verdanken. Dadurch, dass die Geschichte in die Medien gekommen ist, hat sie eine viel breitere Öffentlichkeit bekommen. Grundsätzlich können wir alle, glaube ich, zahlreiche weitere Fälle aufzählen, die mehr öffentliche Aufmerksamkeit verdient hätten. Beispielsweise gibt es häufig DUBLIN-Überstellungen in andere europäische Staaten. Insbesondere in skandinavischen Ländern kann den Betroffenen dann eine so genannte Kettenabschiebung in ihr jeweiliges Herkunftsland drohen. In Bremen gibt es ja gerade auch einen Fall, bei dem es darum geht, dass die Behörden hier sich im Prinzip mitschuldig machen an einer Abschiebung nach Afghanistan (über Dänemark), obwohl die Politik sagt, wir schieben nicht nach Afghanistan ab. Und gleichzeitig werden Menschen dann in ein Land überstellt, in dem eine Abschiebung nach Afghanistan bevorsteht. Oder auch in den Irak – obwohl für den Irak in Deutschland aktuell immer noch ein Abschiebestopp gilt.Wenn es die Betroffenen wünschen, gelingt es ja zum Teil auch, eine Öffentlichkeit für diese Themen zu schaffen, nichtsdestotrotz haben die Menschen in Abschiebehaft in der Regel eben gar keine Lobby. Im Gegenteil, in der Bevölkerung sagen viele: »Naja, die werden schon zu Recht da sitzen.« Die meisten Menschen sehen weder die Konsequenzen, noch, wie das Ganze funktioniert. Die sehen nur: Ausreisepflicht? – Abschiebung!

Das wird ja auch ganz klar mit der Rhetorik der Gesetzgeber*innen suggeriert, oder?! Dass alles, was seit 2015 an Einschränkungen vorgenommen wurde, kein Angriff auf das Asylrecht ist, sondern quasi eine »kleine, notwendige Korrektur«, um Menschen, die vermeintlich kein Recht haben, hierzubleiben, auszuweisen. Für viele stellt sich ja gar nicht mehr die Frage, was es heißt, jemandem das Recht zu Bleiben oder zu Gehen an sich zu verweigern. Diese zugrunde liegende Ungerechtigkeit wird viel zu oft ausgeblendet.
Absolut. Gegenteilige Positionen werden ja auch zusehends kriminalisiert, wenn man sich zum Beispiel Dobrindt’s Diffamierung der »Anti-Abschiebe-Industrie« anguckt. Der politische Wille dahinter ist ja ganz klar, all jene Menschen, die solidarisch helfen, zu kriminalisieren.Aktuell steht ja auch ein neuer Gesetzesentwurf – das »Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht« – zur Debatte. Darin soll es eine neue Strafvorschrift geben, nach der die Veröffentlichung und Verbreitung von Abschiebeterminen mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann.

Dabei durften ja noch bis 2015 sogar die Ausländerbehörden selbst die Abschiebetermine mitteilen – das heißt: Eine Praxis, die bis vor kurzem noch Teil eines Amtsweges war, steht plötzlich vor der Illegalisierung. Was würde das neue Gesetz denn sonst noch ändern, wenn es angenommen wird?
Grundsätzlich würden mit dem Gesetz die formellen Anforderungen für die Beantragung und auch für die Durchsetzung der Haft extrem gesenkt werden. Deshalb gehe ich davon aus, dass deutlich mehr Menschen in Haft kommen würden, sodass gleichzeitig auch der Zugang zur Beratung erschwert werden würde, wegen der begrenzten Kapazitäten. Ein Paragraph, der als eine mögliche Option diskutiert wird, sieht eine erweiterte Vorbereitungshaft vor, die vollkommen ohne richterliche Anordnung eine Haft von 10 Tagen erlauben würde. Außerdem soll ab 2022 auch das Trennungsgebot aufgehoben werden, das hieße, dass Menschen in Abschiebehaft mit Menschen in der JVA gemeinsam eingesperrt werden würden. Meines Erachtens ist das zum Einen ein eklatanter Verstoß gegen europäisches Recht, weil es auf dort aus gutem Grund dieses Trennungsgebot gibt. Zum Anderen erschließt sich mir nicht, was das politisch soll. Leute in Abschiebungshaft haben derzeit ganz andere Freiheiten als die Inhaftierten in der JVA, insbesondere dürfen sie ein Telefon haben. Das würde doch in der JVA überhaupt nicht mehr funktionieren! Manchmal werden Gesetze ja durchgewunken, obwohl schon absehbar ist, dass sie später gekippt werden. Aber für eine gewisse Zeit sind sie dann eben in Kraft – »erfolgreich«, in dem Sinne, dass mehr Haftplätze zur Verfügung stehen.

Genau, und die Zusammenlegung von Abschiebe und Strafhaft würde real und symbolisch die Kriminalisierung von abgelehnten Asylsuchenden und papierlosen Menschen noch weiter vorantreiben … Kriegst Du selbst mit, was es psychisch für die Betroffenen bedeutet, hier in Deutschland unschuldig eingesperrt zu werden?
Natürlich bekommen die Unterstützer*innen aus der Beratung das viel mehr mit als ich, und der Umgang mit so einer Situation ist individuell auch sehr unterschiedlich. Ich glaube, wenn wir uns vorstellen, wir werden eingesperrt, dann können wir die Gefühle und Gedanken schon gut nachvollziehen. Wenn man dann sich dann auch noch bewusst macht, dass die Menschen vielleicht aus Ländern kommen, in denen ihr Leben in Gefahr ist, und sie ohnehin schon traumatisiert sind, muss man das Eingesperrtwerden als einen zusätzlichen Schub sehen. Tatsächlich gibt es auch Leute, deren Zustand so kritisch ist, dass wir einen Arzt konsultieren, der die Haftfähigkeit prüft.

»Haftfähigkeit«?
Ja. Ob jemand psychisch und physisch in der Lage ist, eine Haft durchzustehen. Das wird nur geprüft, wenn Anhaltspunkte bestehen, die das in Frage stellen. Allerdings gibt es offensichtlich auch Ärzt*innen, die im Zweifelsfall immer die Haftfähigkeit bescheinigen, und dementsprechend auch gerne mal von den Haftanstalten »gebucht« werden. Da muss man dann genauer hinsehen.

Ähnlich wie bei Amtsärzt*innen, die bei Abschiebungen die Reisefähigkeit bestätigen, oder?
Ja, genau.

In diesem Jahr soll ja mit verschiedenen Aktionen auf die Problematik der Abschiebehaft hingewiesen werden, die es mittlerweile seit 100 Jahren in Deutschland gibt (4). Was wäre da aus Deiner Perspektive wichtig?
Auf jeden Fall eine breite Öffentlichkeit zu schaffen. Einfach um zu zeigen, dass es zu einfach ist zu sagen: »Die Menschen sind vollziehbar ausreisepflichtig, dann sollen sie bitte auch gehen!« Es gibt eine Vielzahl von Gründen, warum Menschen nicht gehen. Vielleicht hat das BAMF einen Asylantrag zu Unrecht abgelehnt, oder der Bescheid ist gar nicht zugestellt worden. Oder es gibt andere, durchaus sehr menschliche Gründe, die möglicherweise nicht zwangsläufig Asylgründe darstellen. Um all das geht es hier in erster Linie aber gar nicht. Es geht darum, dass Menschen in Haft genommen werden, die in den allermeisten Fällen keine Straftat begangen haben. Und wenn der »Rechtsstaat«, der sogenannte, dort so gravierende Einschnitte in Grundrechte macht und zwar für Menschen, die keine Lobby haben, und wir lassen das dort durchgehen, dann ist es nicht mehr weit, bis die Einschränkung auch andere betrifft. Die Aufweichung von Recht auf der einen Seite führt ja zu einer immer größeren Aufweichung. Und das ist ein Schritt zu einem Land, in dem ich nicht leben möchte.Wir dürfen unsere Grundrechte auf gar keinen Fall für irgendetwas – auch nicht für die Illusion von mehr Sicherheit – opfern, denke ich. Gerade Freiheit ist ein so wichtiges Grundrecht, das eben nicht nur für Deutsche oder für Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis gilt, sondern auch für abgelehnte Asylsuchende oder für Personen, die möglicherweise gar keinen Asylantrag stellen, aber aus anderen Gründen nach Deutschland kommen. Inhaltlich wären für mich die Kettenabschiebungen ein wichtiges Thema von so einer Kampagne. Und von Leuten aus der Zivilgesellschaft würde ich mir eine Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten des zivilen Ungehorsams wünschen. Dazu gibt es ja mittlerweile auch tolle Handlungsanweisungen.Sich im Flugzeug eben nicht hinzusetzen, wenn man merkt, da ist jemand, der abgeschoben wird. In der Regel funktioniert diese Form der Solidarität zwar jetzt leider nicht mehr, weil die Abschiebungen vermehrt in speziellen Charter-Maschinen durchgeführt werden, aber grundsätzlich ist es gut, sich den Rahmen und die Möglichkeiten des eigenen Handlungsspielraums bewusst zu machen. Auch zu gucken: Welche Unterstützungsnetzwerke kann ich mir aufbauen, welche habe ich bereits? Welche Beschränkungen? Als Anwältin muss ich beispielsweise aufpassen, wenn ich mich an Sitzblockaden und dergleichen beteilige, weil bei mir im Konfliktfall direkt die Anwaltskammer involviert ist. Und wenn ich meine Zulassung verliere, kann ich diese Arbeit nicht mehr machen.

Klar. Passieren solche Blockaden denn häufiger, wenn zum Beispiel Menschen aus der Haft heraus abgeschoben werden?
In seltenen Fällen kommt das schon vor, aber wie gesagt: In der Öffentlichkeit ist schlichtweg gar nicht bekannt, dass so etwas ständig passiert. Umso wichtiger ist es, genau an der Stelle zu kämpfen, wo die Menschen eben keine Lobby haben. Und dann ist es für mich und meine Kolleg*innen natürlich gut, wenn wir ab und zu mal Leute rauskriegen, das motiviert ungemein. Wir haben zum Beispiel vor Kurzem einen Menschen vertreten, und da wirklich unfassbar viel Arbeit reingesteckt. Aber am Ende des Tages haben wir für ihn einen Folgeantrag gestellt, der erfolgreich gewesen ist. Die Person hat jetzt die Flüchtlingsanerkennung und eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre bekommen und ist superglücklich, weil diese ganze Angst vor weiterer Verfolgung erst einmal weg ist. Und das ist dann die Arbeit wert. Solche Fälle sind gut, auch damit man merkt, dass es richtig ist, was man tut.

(Frühjahr 2019)

1 Verein für Rechtshilfe im Justizvollzug des Landes Bremen e.V.
2 Seit 2017: Migrationsamt
3 Hintergrund-Informationen: https://www.fluechtlingsrat-bremen.de/wp-content/uploads/PM-021018.pdf
4 Informationen zur Kampagne: https://100-jahre-abschiebehaft.de/

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