Pressemitteilung vom 20.04.2020
Der Flüchtlingsrat hatte Ende März Strafanzeige erstattet, weil die Unterkunft in der Lindenstraße trotz der Corona-Verfügung vom 23.3. so weitergeführt wird, dass die vorgeschriebenen Abstände nicht eingehalten werden können. Inzwischen hat uns die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass das Verfahren ohne die Aufnahme von Ermittlungen eingestellt wurde.
Die Einstellung durch die Staatsanwaltschaft dokumentieren wir auf unserer Website. Die Begründung des Staatsanwaltes hat uns erstaunt. Der Sinn der Verfügung lag unbestritten darin, durch die Vorgabe von Mindestabständen die Weiterverbreitung des Virus zu verlangsamen. Ausnahmen waren unter Auflagen erlaubt, die Lindenstraße gehörte nicht zu den Ausnahmen. Die Staatsanwaltschaft ist aber überraschenderweise der Meinung, dass „von einem gemeinsamen Haushalt bzw. Hausstand der Bewohner im Sinne der Verfügung auszugehen ist.“
„Ein einziger gemeinsamer Hausstand von zur Zeit noch 380 Personen also, die sich zwar untereinander nicht namentlich kennen und verschiedene Sprachen sprechen, deren gegenseitige Ansteckung mit dem Coronavirus aber durch die Verfügung des Senats nicht unterbunden werden muss?“ fragt Nazanin Ghafouri für den Flüchtlingsrat Bremen.
Die Staatsanwaltschaft führt weiter aus, dass es sich bei der Erstaufnahmeeinrichtung nicht um öffentlich zugänglichen Raum, sondern vordergründig um Wohnraum handele. Auch diese Einschätzung teilen wir nicht. Im Gebäude befindet sich das „Ankunftszentrum Bremen“, in dem laut Erläuterung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mehrere Bundes- und Länderbehörden eng miteinander zusammenarbeiten.
„Neben den Bewohner*innen und Mitarbeitenden der Unterkunft gehen Mitarbeitende der Zentralen Aufnahmestelle, des BAMF, des Migrationsamtes und der Sicherheitsdienste ein und aus“, erläutert Ghafouri. „Eine private Unterkunft eines einzigen Haushaltes stellen wir uns anders vor.“
Nicht zuletzt verweist die Staatsanwaltschaft auf den Mangel konkreter Erkenntnisse zu Ansteckungen aufgrund der Verhältnisse in der Lindenstraße. Die Senatorin selbst berichtet aber inzwischen, dass 33 der zuletzt 62 getesteten Personen das Coronavirus hatten. Insgesamt wurden mindestens 50 Bewohner*innen positiv auf Corona getestet. Demnach ist die Quote nachgewiesener Ansteckungen in der Unterkunft um ein Vielfaches größer als in der restlichen Stadt. Stand heute wohnen demnach 0,0006 % aller Bremer*innen in der LAST, aber gut 8 % aller mit Corona Infizierten.
Es ist offenkundig, dass dies mit den von der Senatorin für Soziales gestalteten Verhältnissen in der Lindenstraße zu tun hat.