Kirchenasyl: Solidarische Stadtgesellschaft erreicht zweiten Etappensieg gegen Menschenrechtsverletzer Mäurer

Verwaltungsgericht Bremen ordnet im Eilverfahren die Beendigung der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen an.
Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss von heute im Wege der einstweiligen Anordnung dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgegeben, dem Migrationsamt Bremen mitzuteilen, von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegen Ayub I. abzusehen.

Das Bremer Migrationsamt hatte am Morgen des 3.12., anderthalb Stunden nachdem die solidarische Stadtgesellschaft die Abschiebung verhindert hatte, ein „Flüchtigsein“ von Ayub konstruiert und beim BAMF die Verlängerung der Überstellungsfrist „angeregt“. Dafür hat das Migrationsamt unhaltbare Behauptungen aufgestellt und die Tatsachen verdreht.

Diese haarsträubende Konstruktion von Flüchtigsein hat das Verwaltungsgericht nun im Eilverfahren kassiert. Ayub darf nicht abgeschoben werden bis das VG Bremen im Hauptverfahren endgültig entscheidet. Er kann also das Kirchenasyl verlassen.

„Der Innensenator und sein Migrationsamt sind mit dem Versuch, das Kirchenasyl abzuschaffen, ein zweites Mal gescheitert“, so Gundula Oerter vom Flüchtlingsrat. „Der erste Angriff auf das Kirchenasyl wurde durch die entschlossene Solidarisierung der Stadtgesellschaft  abgewehrt, den zweiten Angriff hat das Verwaltungsgericht nun als Rechtsbruch markiert.“

„Die Bremer Stadtgesellschaft hat gemeinsam mit den Kirchen durch ihr entschlossenes solidarisches Handeln gezeigt: Dieser SPD-Innensenator spricht nicht in unserem Namen, wenn er Geflüchtete ausliefert und Menschenrechte verletzt“, so Oerter weiter.

Der Flüchtlingrat fordert das Bundesamt für Migration auf, im Hauptsache-Klageverfahren aufzugeben, den eindeutigen Ausführungen der Verwaltungsgerichts zu folgen und sich vom Bremer Innensenator nicht weiter vor sich hertreiben zu lassen!

Innensenator Mäurer fordern wir auf, seine Angriffe auf das Kirchenasyl und auf die Menschenrechte unverzüglich einzustellen!

Kontakt: 0421 4166 1218 (AB und Rückruf)

Skip to content