Karlsruhe: AsylbLG ist verfassungswidrig!

„Endlich!“ So äußern sich viele Bremer Flüchtlinge und deren UnterstützerInnen. „Diese Entscheidung ist ein großer Schritt gegen Ausgrenzung und Isolation.“
Die bisherigen Leistungen zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz für Flüchtlinge seien „evident unzureichend“ so die Richter in der Begründung.

Damit endet eine fast zwanzig Jahre andauernde strukturelle Ausgrenzung und gesellschaftliche Isolation von Flüchtlingen.

Mit 220 €, etwa 40 % unter dem HartzIV Beträgen, mussten in Bremen bislang etwa 3100 Menschen monatlich ihr Leben bestreiten. Die Sozialleistungen werden demnach nun für alleinstehende Flüchtlinge um etwa ein Drittel auf 336 Euro monatlich erhöht und zwar rückwirkend zum 1.1.2011. Bis zur Neuregelung des Gesetzes wird es eine Übergangsregelung geben. “Ein bisschen hungern, dann gehen die schon wieder”, erklärte der Vizepräsident des BVerfG Kirchhoff bereits am  20. Juni 2012, “das könne nicht sein!” Kirchhoff äußerte damit auch explizit Kritik an dem 1993 beschlossenen „Asylkompromiss“.

BVerG: Leistungen dürfen nicht unter „das physische und soziokulturelle Existenzminimum“ abgesenkt werden.

Klar ist, dass der Zugang zu Bildung und  Arbeit gesetzlich neu geregelt werden müssten. Hier kommt es auf die landesrechtliche Umsetzung an. Flüchtlinge haben derzeit keinen Zugang zu umfassenden Deutschkursen oder Arbeit und die Residenzpflicht schränkt ihre Bewegungsfreiheit ein. Dagegen haben Flüchtlinge und Flüchtlingsinitiativen in Bremen immer wieder protestiert.
Auch der Zugang zu Bildung und Arbeit sind Menschenrechte. Ebenso wie Bewegungsfreiheit und das Recht auf eine eigene Wohnung. Wir erwarten hier zeitnah entscheidende Verbesserungen. Eine fachliche Weisung der senatorischen Behörde steht noch aus.

Bisweilen schaut auf unserer Seite Materialien nach dem Widerspruchsformular, um schnell und rückwirkend die neuen Sätze ausgezahlt zu bekommen.

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