Der Flüchtlingsrat Bremen hat die teilweise menschenrechtswidrigen Zustände in der vorläufigen Inobhutnahme gegen Unbegleitete Minderjährige zum Thema des Jugendgerichtstags 2023 gemacht. In der Übersicht über die entrechtende Umsetzung des § 42a SGB 8 in Bremen geht es unter anderem um die Verteilungspraxis, die Androhung und Anwendung von Gewalt gegen UM, um die fiktive Festsetzung des Alters, um Einschränkungen des Rechts auf Bildung, der gesundheitlichen Versorgung, des effektiven Rechtsschutzes und des Taschengelds. Es wird beschrieben, wie Ausgrenzung und Kriminalisierung dazu beitragen, dass schutzbedürftige Minderjährige letztlich aus der Jugendhilfe „verschwinden“ und ohne die notwendige Unterstützung bleiben.
Der Beitrag findet sich in der Dokumentation der Tagung ab Seite 175.