Heute ist das Integrationsgesetz vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht worden. Was die Regierung als „Meilenstein“ bezeichnet, bewerten Sozialverbände als „Rückschritt“. Mehr im Überblick
Generell bringt das Gesetz das gewachsene politische Bewusstsein für Integration zum Ausdruck, lässt jedoch Massnahmen der Verbesserungen der Integrationsstruktur vermissen. Es beinhaltet weiterhin Einschränkungen der Teilhabe für Geflüchtete. Mehr noch: Die Ausgrenzung von geflüchteten Menschen mit vermeintlich ungünstiger „Bleibeperspektive“ wird konsequent weitergeführt.
Im Bereich der Integrationskurse fordern wir daher: Statt Sanktionen auszusprechen gilt es flächendeckende Angebote (also Deutsch- und Integrationskurse) sicherzustellen. Denn momentan können z.B. AfghanInnen oder Somali gar nicht an I-Kursen teilnehmen
Statt Bewegungsfreiheit durch Wohnsitzzuweisung einzuschränken müsste sozialer Wohnungsbau umfassend gestartet werden – noch immer leben in Bremen Tausende Geflüchteter in provisorischen Einrichtungen.
Selbstbestimmte Wohnungssuche hat zusätzliche positive Effekte, etwa im psychosozialen Bereich oder beim Selbstschutz vor Anschlägen und Übergriffen gegen Flüchtlinge.
Das Gesetz beinhaltet zwar die räumlich und zeitlich beschränkte Aufhebung der Vorrangprüfung und erleichtert punktuell den Arbeitsmarktzugang. Doch mittelfristige Integrations- und Aufenthaltsperspektiven bleiben unsicher. Und auch prekäre Beschäftigungsverhältnisse werden in der Zukunft häufiger: Die Regierung will 100.000 Arbeitsgelegenheiten schaffen – jedoch nur im Bereich der 1-Euro-Jobs.
Wir schließen uns der Kritik der Sozialverbände und Pro Asyl an, die bereits letzte Woche in einem Brandbrief an die Bundesregierung ihre Kritik zum Ausdruck gebracht haben. Es sind insgesamt weiterhin große strukturelle Hürden vorhanden. Ein Willkommen sieht anders aus.