Das „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ („Haub ab“-Gesetz) wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt (Link) veröffentlicht. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündigung im Gesetzesblatt, also am 29.07.2017 in Kraft.
Damit gelten verschärfte Regelungen im Umgang mit so genannten „Gefährdern“, ein bis zu 10-tägiger Ausreisegewahrsam, unangekündigte Überraschungsabschiebungen nach mehr als einjährig geduldetem Aufenthalt und verschärfte Residenzpflicht (nach Vorwurf, nicht an der eigenen Abschiebung mitzuwirken), Handy-Durchsuchungen im BAMF, eine verlängerte Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen, eine Prüfregelung bei so genannten missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen, Meldepflichten für Behörden bei Reisen von Flüchtlingen ins Herkunftsland usw.
PRO ASYL, Kirchen, Wohlfahrts- und Fachverbände sowie weitere Organisationen aus der Flüchtlingsarbeit haben sich gegen das Gesetz ausgesprochen. (Eine Übersicht über die Stellungnahmen findet sich im Anschluss.) Die Kritik stieß auf taube Ohren und wurde im Hauruck-Verfahren durchgepeitscht.