Grenzenlos?

Es gibt eine neue Entwicklung bei der Residenzpflicht für Asylsuchende: Bremen und Niedersachsen vereinbarten im Februar 2012 eine Ausweitung (siehe hier bei Punkt 7). Dies wird von den Flüchtlingsräten Bremen und Niedersachsen ausdrücklich begrüßt.  Nach der Erweiterung des Bereichs eines genehmigungsfreien Aufenthalts vom Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde auf das Land Niedersachsen (siehe hier) ist damit ein weiterer Schritt zum Abbau von Diskriminierungen gegenüber Asylsuchenden getan.

Nach wie vor fordern wir, dass die Residenzpflicht insgesamt abgeschafft wird, jedoch ist dies nur dem Gesetzgeber möglich.

Die vorliegende Vereinbarung, der die kommunalen Spitzenverbände noch zustimmen müssen, trägt dazu bei, die Kriminalisierung von Flüchtlingen weiter zu vermeiden, die im „kleinen Grenzverkehr“ zwischen Bremen und Niedersachsen auf „fremdem Territorium“ kontrolliert werden und bislang mit einer Bestrafung rechnen mussten. Entsprechende Vereinbarungen sollten nun auch mit anderen Nachbarstaaten, insbesondere mit Hamburg, getroffen werden. Doch Hamburg lehnt dies ab. Mehr dazu: https://www.taz.de/!87425/

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