„Auch der Bundesfachverband UMF sieht die Notwendigkeit der Entlastung einzelner Kommunen. Wir bedauern jedoch, dass andere Optionen als die bundesweite Verteilung nach Quote nicht ernsthaft geprüft und erörtert wurden. Das in dem Gesetzentwurf entworfene Modell der Verteilung lehnen wir explizit ab, da nicht die passgenaue Unterbringung der Minderjährigen im Mittelpunkt steht, sondern in erster Linie die quotale Verteilung. Ein Gesetzentwurf zur Verteilung von Minderjährigen nach einer Verwaltungsquote muss so angelegt sein, dass die beabsichtigten Handlungsmöglichkeiten der Jugendhilfeträger die Jugendlichen überzeugen können. Zwang, Nicht-Information, Nicht-Beteiligung und Transitwartezeiten werden die Jugendlichen dazu treiben ihre eigenen, gefahrvollen Wege zu suchen. Der Anspruch ist die Minimierung von Schutzlücken – dies gelingt mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht.“
Die komplette Stellungnahme gibt es hier: https://www.b-umf.de/