Wohnungssuche nach 3 Monaten möglich – Rechtliche Hürden erschweren Bürgerschaftsbeschluss
Mehr als 600 Menschen leben im Land Bremen in sogenannten „Gemeinschaftsunterkünften“. Das sind renovierungsbedürftige Wohnanlagen mit Sammelduschen, Wachpersonal und Mehrbettzimmern. 6 qm Wohnraum pro Person – das ist bundesweiter Standard.
„Da ist unmenschlich!“ Flüchtlinge und Initiativen protestieren seit Jahren gegen diesen Zustand. Zuletzt gingen im Mai 2011 etwa 800 Menschen in Bremen auf die Straße. Die von Ihnen im Anschluss gegründete Arbeitsgruppe „Wohnungen für alle“ nahm Gespräche mit Behörden, PolitikerInnen und Wohnungsbaugesellschaften auf und präsentierte unter anderem auch Lösungsvorschläge (Handout Konzept). Nachdem die GEWOBA daraufhin bereits im Sommer 2011 alle Einschränkungen für Flüchtlinge aufhob, hat nun auch die Politik reagiert.
Die Bremer Bürgerschaft hat am 25.04.2012 beschlossen (Beschluss), ein Konzept zur Neuorganisation der Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen in Bremen zu entwickeln. Ein wichtiger erster Schritt hin zum selbstbestimmten Leben und Wohnen der nach Deutschland geflüchteten Menschen.
Kühlschrank erst ab 2-Personenhaushalt
Dass neue Konzepte nötig sind, zeigt die Situation in Bremen-Huchting. Dort haben über 150 Menschen (Männer, Frauen und Kinder) beispielsweise nur einen Ansprechpartner, die Heimleitung. Ohne Computer und Internetanschluss ist ihnen weder die eigenständige Suche noch Wohnungen oder deren Einrichtung möglich.
Weitere strukturelle Hemmnisse wie die Kostenübernahme von Miet- und Kautionszahlungen, die Gewährleistung der Kontoeröffnung zwecks Zahlungsverkehr sowie die Vermittlung nötiger Deutschkenntnisse müssen seitens der Sozialbehörden zwingend abgebaut werden. Unter anderem auch die Vorgabe, dass Kosten für Kühlschränke formal erst ab einem 2-Personenhaushalt bewilligt werden.
Letztlich müssen die Menschen, um die es geht, auch im Beteiligungsverfahren eingebunden werden. Die Tatsache, dass der allein der Bremer Rat für Integration stellvertretend für die Flüchtlinge an der Konzeption beteiligt ist, kann nicht wirklich überzeugen.
Denn die Menschen wollen und können überzeugend mitreden, wie die Gespräche der Arbeitsgruppe „Wohnungen für alle“ mit den relevanten Akteuren bewiesen haben.
Der Bürgerschaftsbeschluss gilt allerdings vorerst nur für die Stadt Bremen. In Bremerhaven müssen Flüchtlinge weiterhin mindestens 24 Monate warten bis sie sich eine Wohnung suchen dürfen.
Presse dazu: taz 24.04.2012