Mit dem Beschluss vom 07. Juni 2012 hat die Bremische Bürgerschaft die Einbürgerung für Kinder und Jugendliche erbehlich ereichert. So soll
„gut integrierten Kindern und Jugendlichen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und über eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
verfügen, eine erleichterte Einbürgerung“ ermöglicht werden. Beschluss: Beschl-22-land
Jetzt kommt es auf die behördliche Ausgestaltung an, ab wann die Einbürgerung möglich ist und inwieweit Integrationsleistungen bewertet werden.
Presse: Weser Kurier