Ab dem 1. September 2011 wird bundesweit der „elektronische Aufenthaltstitel“ (eAT) als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Dieser wird für alle Drittstaatsangehörigen als eigenes Dokument ausgestellt. Das Verfahren gilt auch für Bescheinigungen über ein Aufenthaltsrecht (Aufenthaltskarte, Daueraufenthaltskarte und Aufenthaltserlaubnis für Schweizer), die bisher als eigenständige Dokumente im Papierformat für Angehörige von EU-Bürgern und Schweizer nebst Familienangehörigen ausgestellt wurden. Duldungen und Fiktionen, wie auch Gestattungen fallen nicht darunter, wohl aber befristete Aufentshaltstitel wie z.B. nach §25.5.. Auch sind die neuen Dokumente mit Mehrkosten (je nach Art und Gültigkeitsdauer) ab 15 € verbunden. Flyer und weiterführende Infos als Link