Durchsetzung der Ausreisepflicht

Unter den nach Deutschland geflüchteten Menschen sind nach wie vor viele Frauen und Kinder. Schätzungen u.a. von Unicef sagen, dass rund ein Drittel der Flüchtlinge in Deutschland Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind. Zunehmend werden ihre Rechte jedoch aufgeweicht oder ihr Anspruch auf besondere Schutzbedürftigkeit ignoriert.

Denn der am 22.2. im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf „… zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ sieht, z.B. eine Ausweitung der Personengruppe vor, die unbefristet zum Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen verpflichtet werden können (Wohnverpflichtung in (Erst-)Aufnahmeeinrichtungen).

Die Folge wäre, dass allen Bundesländer ermöglicht würde, auch Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien in Deutschland Asyl suchen, zeitlich unbegrenzt in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen. Dort ist insbesondere für besonders Schutzbedürftige, also u.a. für Kinder und Jugendliche, der Zugang zur Gesundheitsversorgung sowie zu Freizeitangeboten stark eingeschränkt.

Neben dieser Missachtung des Kindeswohls stehen auch die Ausweitung des Ausreisegewahrsams auf bis zu zehn Tage, das Auslesen von persönlichen Handy-Daten und die Verschärfung der »Freiwillige Ausreise« im Gesetz.

Dagegen regt sich großer Widerstand – vor allem von Menschenrechtsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden. Eine Stellungnahme von Pro Asyl findet sich hier.

Nach dem Kabinettbeschluss soll nun Anfang März die erste Lesung im Bundestag stattfinden. Das Gesetz ist so konstruiert, dass eine Zustimmung durch den Bundesrat nicht erforderlich sein soll.

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