Alle Menschen, die im Land Bremen leben, haben einen Anspruch auf Zugang zu Beratung, medizinischer und therapeutischer Unterstützung und Versorgung nach geltenden Standards und in hoher, professioneller Qualität. Dies ist unabhängig davon, ob sie die deutsche Sprache sprechen oder nicht und gilt in besonderer Weise für Menschen, die Gewalt erleben und erlebt haben. Dazu gehören viele Frauen und Mädchen.
Beratung und Therapie leben von Sprache. Eine angemessene und verständliche Aufklärung vor medizinischen Behandlungen ist Bedingung jeder Behandlung. Soziale Arbeit kann ihre Qualität nur umsetzen, wenn sie Beziehung gestalten kann und die sprachliche Kommunikation auf angemessenem Niveau möglich ist. Die Sicherstellung und Finanzierung von fachkundiger Sprachmittlung ist unerlässlich.
Der Anspruch auf Teilhabe gilt auch für nach Deutschland eingewanderte Menschen. Voraussetzung von Teilhabe und Gerechtigkeit sind sprachliche und kommunikative Teilhabe. Das Fehlen von Sprachmittlung verhindert dies. Mit öffentlichen Geldern finanzierte Angebote müssen für alle zugänglich sein.
Wir fordern die Verantwortlichen in den Parteien dazu auf, die Finanzierung von Sprachmittlung in den Koalitionsvertrag aufzunehmen und verbindlich zu regeln.
Gesamte Stellungnahme und UnterzeichnerInnen: hier.