Diskriminierung à la carte: Nein zur Bezahlkarte!

Die geplante Bezahlkarte ist ein menschenrechtswidriges Instrument der Ausgrenzung und Kontrolle. Bremen soll die Karte weder einführen noch unterstützen. Dies fordert der Flüchtlingsrat Bremen gemeinsam mit weiteren Unterzeichner*innen einer Petition vom Bremer Senat.

Es gibt eigentlich keinen Grund, die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem AsylbLG zu diskutieren. Außer leider, dass ihre Einführung bereits beschlossen wurde, ohne dass es dafür eines sachlichen Grunds bedurfte.

Für die Behauptung der Ministerpräsident*innenkonferenz, Flüchtlinge würden Geld ins Ausland überweisen, wurde kein Beleg vorgelegt. Es handelt sich um eine unbewiesene und zudem unplausible Behauptung. Noch wichtiger ist: Selbst wenn die Behauptung ansatzweise richtig wäre, läge darin keine Legitimation für Restriktionen. Denn der Sinn von pauschalierten sozialen Leistungen besteht gerade darin, dass die Empfänger*innen damit machen können was sie wollen. Die freie Verfügung über das wenige gewährte Geld ist ein wesentlicher Aspekt menschenwürdiger sozialer Leistungen. Die Karte ist deshalb ein direkter Angriff auf Teilhabemöglichkeiten der Betroffenen. Mit der Diskussion um die Karte wird auch die Lüge transportiert, Flüchtlinge erhielten ausreichend oder gar zu viele Leistungen. Tatsächlich liegen diese Leistungen unterhalb des gesetzlich definierten Existenzminimums.

Der Bremer Senat hat angekündigt, das neue Diskriminierungsinstrument ‚diskriminierungsfrei‘ umzusetzen. Die Karte soll hier angeblich nur dabei helfen, eine andere Diskriminierung abzumildern. Nämlich die oft lang andauernde Verweigerung eines Girokontos für neu eingereiste Geflüchtete. Diese erhalten bisher im Sozialamt Bargeld an Stelle einer Überweisung aufs Konto. Selbst wenn mit der Karte ohne Einschränkungen bezahlt und Geld abgehoben werden könnte, kann sie jedoch ein Bankkonto nicht ersetzen. Es ist zudem absehbar, dass die weiteren Möglichkeiten für Einschränkungen auch in Bremen genutzt werden, womöglich mit Hinweis auf die Bundeseinheitlichkeit mit den schneller diskriminierenden Bundesländern.

„Die Bezahlkarte birgt viele Diskriminierungsmöglichkeiten in sich: Barauszahlungen könnten gedeckelt werden, noch nicht ausgegebenes Guthaben könnte als „verfallen“ jederzeit wieder entzogen werden. Das Sozialamt könnte beschränken, was und wo mit der Karte gekauft werden kann“, so Nazanin Ghafouri vom Flüchtlingsrat Bremen. „Außerdem ist Kartenzahlung im Alltag vielfach nicht möglich. Daneben wird die Karte auch ein Überwachungs- und Kontrollinstrument: Das Amt weiß, was Sie gestern wo gekauft haben.“

Diskutiert wird auch, das notorisch verfassungswidrige AsylbLG mit der Karte auch bundesgesetzlich noch weiter zu verschlechtern. Der Flüchtlingsrat hat die Bremer Politik gestern dazu aufgefordert, sich dem entgegen zu stellen.

„Eine ‚diskriminierungsfreie Umsetzung‘ der Karte, wie sie die Bremer Koalitionsparteien vereinbart haben, ist nur möglich, in dem sie gar erst nicht eingeführt wird“, so Ghafouri.

Deshalb beteiligt sich der Flüchtlingsrat an der Petition „Nein zur Bezahlkarte“, die ab heute unterstützt werden kann. Menschen die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen müssen, sollen so am Zahlungsverkehr teilnehmen können wie alle anderen auch: So wie sie es möchten!

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