Das Bundesverfassungsgericht erklärt am 18.07.2012 das
Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig!

Das Bundesverfassungsgericht erklärt am 18.07.2012 das Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig!

„Endlich!“ So äußern sich viele Bremer Flüchtlinge und deren UnterstützerInnen. „Diese Entscheidung ist ein großer Schritt gegen Ausgrenzung und Isolation.“
Den gesamten Text finden Sie hier: PM zu AsylbLG

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